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Innen- und Finanzsenator einig: Einmalige Unfallentschädigung für Beamtete soll deutlich erhöht werden

02.05.2023

Der Mord an einer jungen Polizistin und ihrem Kollegen bei einer Verkehrskontrolle in Kusel, Rheinland-Pfalz, im Januar vergangenen Jahres hat auf erschütternde Art und Weise die Risiken im Alltag von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte erneut deutlich gemacht. Auch Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte sind, wie die Vorfälle in manchen Städten an Silvester zeigten, bei ihren Einsätzen immer wieder Angriffen ausgesetzt. Auf Anregung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) haben sich daher Innensenator Ulrich Mäurer und Finanzsenator Dietmar Strehl darauf geeinigt, bei der nächsten Novelle im Beamtenversorgungsrecht die einmalige Unfallentschädigung bei einem sogenannten "qualifizierten Dienstunfall" auf das Niveau des Bundes anzuheben.

Bei einem “qualifizierten Dienstunfall“ handelt es sich um einen Unfall, bei dem sich eine Beamtin oder ein Beamter in Ausübung des Dienstes einer besonderen Lebensgefahr aussetzt. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, die sich zum Beispiel als Studierende in Praktika den gleichen Gefahren stellen, sind ebenso mit einbezogen. Auch Hinterbliebene sollen nach diesen Plänen künftig deutlich höher entschädigt werden.

Darüber hinaus sollen Schmerzensgeldansprüche, die Beamtinnen und Beamte gegenüber Personen haben, aber keinen zivilrechtlichen Titel erwirken können, auch künftig durch das Fürsorgenetz des Dienstherrn erfüllt werden. Immer wieder gab es Konstellationen, in denen Polizeibeamtinnen und –beamte aufgrund von Schuldunfähigkeit bei den Personen, durch die sie verletzt wurden, keinen zivilrechtlichen Anspruch erwirken und demzufolge kein Schmerzensgeld von der Person verlangen konnten.

Konkret würde die einmalige Unfallentschädigung für Beamtinnen und Beamte, die einen sogenannten qualifizierten Dienstunfall erleiden und deren Erwerbsfähigkeit dauerhaft um wenigstens 50 Prozent beeinträchtigt sind, künftig auf 150.000 Euro angehoben werden (aktuell zwischen 50.000 und 100.000 Euro). Für Hinterbliebene soll die einmalige Entschädigung bei Witwen oder Witwern sowie versorgungsberechtigten Kindern 100.000 Euro betragen (aktuell: 75.000 Euro).

Dazu Finanzsenator Dietmar Strehl: "Die Kolleginnen und Kollegen insbesondere bei der Feuerwehr und der Polizei halten jeden Tag den Kopf hin für unsere Sicherheit. Mein Wunsch ist natürlich, dass sie dabei immer unversehrt bleiben. Passiert doch ein Unfall oder werden sie verletzt, sollen sie und ihre Familien besser abgesichert sein. In der nächsten Novelle werden wir das umsetzen."

Innensenator Mäurer: "Die Wertschätzung der geleisteten Arbeit und des Einsatzes ist von zentraler Bedeutung. Aber in solchen Fällen muss es auch einen finanziell messbaren Beleg der Anerkennung seitens des Dienstherrn geben."

Die geplanten Änderungen könnten noch in diesem Jahr Gesetzeskraft erlangen.

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