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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Stahmann: "Kinder dürfen Krach machen – besonders auf dem Spielplatz"

31.07.2014

Spielen macht Spaß – und zuweilen auch Lärm. Zwischen Anwohnern und Nutzern von Spielplätzen kommt es daher immer wieder mal zu Konflikten. Aus diesem Grunde weist Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, zu Beginn der am Donnerstag (31. Juli 2014) beginnenden Sommerferien darauf hin: "Kinder müssen sich austoben können, sie müssen ihrem Bewegungsdrang nachgehen können. Das entspricht ihrem Temperament und fördert ihre Entwicklung. Kinder dürfen Krach machen – besonders auf dem Spielplatz."

Das Kinderrecht zu toben sei ausdrücklich geregelt im "Bremischen Immissionsschutzgesetz" (BremImSchG). Darin heißt es wörtlich: "Geräusche, die von Kindern ausgehen, sind als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat und damit zumutbar." Fast gleichlautend findet sich eine entsprechende Regelung auch im Bundesland Berlin, wobei die Berliner in ihrem Landes-Immissionsschutzgesetz ausdrücklich Wert darauf legen, dass Kinderlärm auch dann zumutbar ist, wenn er als "störend" wahrgenommen wird.

Hauptkonfliktpunkt mit Anwohnern sind meist Ballspiele und Lärm in der Mittagszeit sowie in den Abendstunden. Anja Stahmann betont deshalb: "Jede Art von Ballspielen, also auch Fußball, ist eine gewünschte Spielplatz-Nutzung, besonders auf Rasenflächen, aber nicht nur dort." Kinderlärm müsse zudem den ganzen Tag über hingenommen werden, "auch in der Zeit von 13 bis 15 Uhr". Das gelte im Übrigen nicht nur für das Spielen auf Spielplätzen. Die Nachtruhe allerdings, also die Zeit ab 22 Uhr bis 7 Uhr morgens, sei einzuhalten.

Anja Stahmann: "In der Stadt gibt es viele Orte für Erwachsene, aber nur wenige für Kinder." Daher seien Spielplätze von herausragender Bedeutung für die Städte. In Bebauungsplänen seien sie stets ausgewiesen. "Wer lärmempfindlich ist, sollte sich schon vor einem Umzug erkundigen, ob in der Nähe ein Spielplatz angelegt oder geplant ist."

Spielplätze sind als Schon-, Erfahrungs- und Bewegungsräume für Kinder gedacht, die Anlagen erfordern daher besondere Rücksichtnahme. Hunde und Katzen dürfen nicht mit auf den Spielplatz genommen werden, Tabak- und Alkoholkonsum sind nicht erlaubt. "Liegengelassene Kippen können für Kinder lebensgefährlich sein, Scherben und andere Abfälle machen die Plätze nicht nur unansehnlich, sondern letztlich unbrauchbar", betont die Senatorin und bittet die Nutzerinnen und Nutzer der Plätze: "Am besten nehmen Sie Ihre Abfälle wieder mit zurück nach Hause."