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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Wischer begrüßt private Initiativen für Weserkraftwerk

07.09.2001

Als erfreuliche Perspektive, das Weserkraftwerk doch noch zu verwirklichen, hat die Senatorin für Bau und Umwelt, Christine Wischer die Initiativen privater Interessentengruppen begrüßt, am Weserwehr Bremen ein neues Wasserkraftwerk zu bauen. Zur Klärung des weiteren Verfahrens ist eine wasserrechtliche Prüfung eingeleitet worden.

Zur Erinnerung: Ende Juni hatten vier private Interessentengruppen Konzepte für den Neubau eines Wasserkraftwerks am Weserwehr Bremen vorgelegt. Wie das Umweltressort gestern mitteilte, hat die Prüfung der eingereichten Unterlagen mittlerweile erste Ergebnisse erbracht.

Danach zeichnet sich ab, dass ein neues Wasserkraftwerk am Weserwehr Bremen unter heutigen Rahmenbedingungen ohne öffentliche Zuschüsse gebaut und betrieben werden könnte. Christine Wischer: "Ich möchte dazu beitragen, dass für diese schier endlose Geschichte doch noch ein erfolgreiches Schlusskapitel geschrieben wird. Die Überlegungen der privaten Investoren sind geeignet, Bewegung in dieses energie- und umweltpolitisch wichtige Thema zu bringen. Wir werden diese Initiativen auf diesem Wege unterstützen, um die noch vorhandenen Klippen, insbesondere rechtlicher Natur, zu umschiffen."

Nach Angaben des Umweltressorts gehen alle vorgelegten Konzepte davon aus, dass der erzeugte Wasserkraftstrom auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in das elektrische Netz eingespeist und vergütet werden soll. Hierdurch verbessern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Vergleich zu den früheren Planungen der swb AG erheblich.

Die Gestaltung des weiteren Verfahrens ist maßgeblich von wasserrechtlichen Fragen abhängig. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu klären, ob aufgrund privatrechtlicher Verträge zwischen der swb AG und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wasserrechtliche Ansprüche der swb AG bestehen und im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.

Das Umweltressort als zuständige Landeswasserbehörde hat umgehend eine wasserrechtliche Prüfung dieser Fragen eingeleitet und zwischenzeitlich eine vorläufige Rechtsposition entwickelt, die für eine Realisierung des Projektes Möglichkeiten schaffen könnte. Nach Abschluss der wasserrechtlichen Prüfungen wird das Umweltressort die privaten Interessenten-gruppen kurzfristig über das Ergebnis und die Gestaltung des weiteren Verfahrens informieren.