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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Entwurf für Privatschulgesetz beschlossen

Themen aus der Sitzung der Deputation für Bildung:

23.05.2014

Die Deputation für Bildung hat am heutigen Freitag (23.05.2014) den Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes beschlossen. Damit ist der Weg frei für das weitere Verfahren zur Anpassung der Privatschulen an die Struktur der öffentlichen Schulen. Auch die Zuschüsse für Privatschülerinnen und Privatschüler sollen zukünftig an die Personalausgaben der öffentlichen Schulen angelehnt werden. Dies beinhaltet auch eine Kürzung von zwei Prozent, wie es von der Koalition beschlossen worden war. Dies gilt allerdings nicht für jede Schulform gleichermaßen. So bleiben die Zuschüsse für Grundschulen und Förderzentren unverändert. Für die Oberschulen kommt es sogar zu einer Steigerung. Gymnasien erhalten einen reduzierten Zuschuss. Für drei Jahre gelten Übergangsbestimmungen, insbesondere für die Anpassung der Zuschusssätze in den Gymnasien und gymnasialen Oberstufen. Das Gesetz muss nun von der Bremischen Bürgerschaft beschlossen werden.

Zudem erhielten die Deputierten einen Bericht zur Absicherung der Sozialarbeit an den Schulen in Bremen. Der Senat hatte am 29. April des Jahres beschlossen, insgesamt 55 Stellen zu finanzieren. Verteilt werden diese nach klar festgelegten Kriterien. Senatorin Quante-Brandt: „Die Sozialarbeit ist ein wichtiger Bestandteil an unseren Schulen, der den Bildungsprozess der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Als Teil der Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP) ergänzt und bereichert die Sozialarbeit die schulischen Aktivitäten zur Erhöhung der Bildungsbeteiligung und sichert Chancen des individuellen Bildungserfolgs. Ich bin froh, dass wir jetzt Kontinuität in der Sozialarbeit an den Schulen herstellen können.“ Bei der Verteilung werden in der Stadtgemeinde Bremen insgesamt 57 allgemeinbildende Schulen, darunter 37 der 74 Grundschulen sowie 21 der 41 Oberschulen und Gymnasien – und damit jede zweite Schule – berücksichtigt. Eine Schule mit Sozialarbeit besuchen künftig 52,2 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen sowie 44,7 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Oberschulen und Gymnasien.

Darüber hinaus beschlossen die Deputierten die Neuordnung des Zulassungsverfahrens in den Vorbereitungsdienst. Lehramtsstudierende sollen künftig einen besseren Anschluss an ihren Vorbereitungsdienst erhalten. Die Neuordnung sieht vor, dass die Einstellungstermine in den Vorbereitungsdienst ab 2015 geändert werden. Bremen geht von vier Einstellungsterminen auf zwei, den 1. Februar und den 1. August eines Jahres, und kann somit wieder Nachreichfristen für Zeugnisse und Nachrückverfahren ermöglichen. „Diese Neuausrichtung der Einstellungstermine bedeutet für alle Beteiligten eine deutliche Verbesserung: für die Schulen, für das Landesinstitut, für die Universität und für mein Ressort. So kann die Lehrerausbildung noch besser qualitativ ausgerichtet und organisiert werden“, so Bildungssenatorin Eva Quante-Brandt.

In der Deputation wurde auch ein Bericht über die Arbeit am Fach Religion vorgelegt. Die Koalition hatte vereinbart, den Religionsunterricht in Bremen weiterzuentwickeln und zusätzlich einen Beirat einzurichten, der die Weiterentwicklung des Religionsunterrichts begleitet, erörtert und berät. Eva Quante-Brandt nahm nach ihrem Amtsantritt als Senatorin für Bildung und Wissenschaft den Auftrag der Koalition zügig auf und setzte sich dafür ein, dass eine Umsetzung innerhalb dieser Legislaturperiode erfolgen kann. Die Religionsgemeinschaften sind zu diesem Zweck im Herbst des vergangenen Jahres zu Gesprächen eingeladen worden, um die Grundzüge der Veränderungen und Verbesserungen zu erläutern und Anregungen aufzunehmen.

Der Bildungsplan wurde vom Landesinstitut für Schule erarbeitet. Er ist kompetenzorientiert angelegt, enthält verbindliche Themen und unterrichtliche Anregungen. Senatorin Quante-Brandt ist überzeugt von der Qualität des Entwurfs: „Das Unterrichtsfach gibt eine Antwort auf die religiöse und weltanschauliche Pluralisierung unserer Gesellschaft und befähigt die Schülerinnen und Schüler, sich zu orientieren und anzuerkennen, dass es verschiedene Religionen und Bekenntnisse in unserer Lebenswelt gibt. Das neue Konzept soll einen Neustart für den Religionsunterricht in Bremen möglich machen.“

Die Deputation für Bildung wird im Juni einen umfangreichen Bericht erhalten, in dem es um den Bildungsplan geht, die Aufgaben und die Zusammensetzung des neuen Beirates sowie die Umsetzung.