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Senatskanzlei

Qualitätsoffensive im bremischen Beteiligungsmanagement beschlossen

16.01.2007

Transparenz, Leistungsfähigkeit und Effizienz der öffentlichen Unternehmen werden gesteigert

Aus der heutigen Senatssitzung:

Die heute (16.1.2007) vom Senat beschlossene „Vorlage zur Weiterentwicklung des Beteiligungsmanagements der Freien Hansestadt Bremen“ stellt einen wichtigen Beitrag zur Qualitätsoffensive des bremischen Beteiligungsmanagements dar. Das neue Handbuch legt die Verantwortlichkeiten und Inhalte der bremischen Beteiligungssteuerung fest und schafft damit verbindliche Qualitätsmaßstäbe und Transparenz. Mit der Neuauflage des „ Beteiligungsmanagement-Handbuchs der FHB“ werden höhere Standards für das Beteiligungscontrolling festgelegt und die Verantwortlichkeiten klarer abgegrenzt.

Insbesondere für Auswahlverfahren von Geschäftsführern sind nach Mitteilung von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum die Standards verbindlich vorgegeben: Persönliches Anforderungsprofil, überregionale Ausschreibung/Einschaltung Personalberater, Vorschlag mehrerer Bewerber, geregelte Endauswahl, Beibringen eines Auszugs aus dem Bundeszentralregister und bei erstmaliger Anstellung sechsmonatige Probezeit sowie dreijährige Vertragslaufzeit. Bereits die Vorauflage des Handbuchs hatte auch außerhalb Bremens breite Beachtung erfahren, da nur wenige Kommunen und Länder über ein so umfangreiches Steuerungsinstrument verfügen.

Flankierend führt Bremen als Leitbild für eine transparente und gute Unternehmensführung auf gemeinsame Initiative von Bürgermeister Jens Böhrnsen und Senator Dr. Ulrich Nußbaum einen Kodex („Public Corporate Governance Kodex“) für das Land und die Stadtgemeinde Bremen ein. Bremen ist auch hier Vorreiter und setzt die zu diesem Thema aktuell geführte Diskussion als eines der ersten Länder und eine der ersten Kommunen in Form eines eigenständigen Verhaltenskodexes für öffentliche Unternehmen um. Bürgermeister Jens Böhrnsen führt dazu aus: „Die Gesellschaften müssen sich in ihrer täglichen Arbeit an den Interessens Bremen und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientieren. Mit dem Verhaltenskodex formulieren wir hierfür eine Leitlinie.“ Bürgermeister Böhrnsen und Finanzsenator Nußbaum hatten bereits im August 2006 mit ihren „Eckpunkten für eine Transparenz- und Qualitätsinitiative des bremischen Beteiligungsmanagements“ für die Einführung des „Public Corporate Governance Kodex“ geworben.
Die neuen Regelungen gelten ab dem Geschäftsjahr 2007.

Nachdem in den 90er Jahren vielfältige Umstrukturierungen, Ausgliederungen und Neu-Gründungen vorgenommen wurden, steht nunmehr eine Phase der Konsolidierung, der Überprüfung und der Weiterentwicklung der Steuerungsmechanismen an. Senator Dr. Nußbaum: „Wir wollen die Transparenz, die Leistungsfähigkeit und die Effizienz der öffentlichen Unternehmen steigern“. Mit dem neuen Handbuch verpflichtet sich der Senat, alle Unternehmen im ausschließlichen oder überwiegenden Besitz Bremens mit unternehmensspezifischen Leistungskennzahlen zu steuern. Die Gesamtinteressen Bremens in der anhaltenden Sanierungsphase sind dabei für die strategische Ausrichtung der Unternehmen maßgeblich, ebenso die jeweiligen fachpolitischen Anforderungen. Bei der Strategieentwicklung für die bremischen Gesellschaften sind aus Sicht des Finanzressorts künftig die sehr unterschiedlichen Funktionen der Gesellschaften verstärkt zu berücksichtigen.
Das Handbuch enthält neben den Regelungen zur Steuerung der Gesellschaften verbindliche Grundsätze zur Organisation des Beteiligungsmanagements und gibt die standardisierten Inhalte von Planungsrechnungen, unterjährigen Berichten und Verträgen vor.

Der Corporate Governance Kodex für das Land und die Stadtgemeinde Bremen enthält unter anderem die folgenden Empfehlungen:

  • Die Geschäftsführergehälter sollen individuell und aufgeschlüsselt nach fixen und variablen Bestandteilen offen gelegt werden. Dies betrifft auch die Aufsichtsratsentschädigungen.
  • Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat sollen einen Bericht als Anlage zum Jahresabschluss über die Corporate Governance des Unternehmens erstellen. Hierzu gehört insbesondere die Erläuterung von eventuellen Abweichungen von den Empfehlungen des Kodexes.
  • Der Aufsichtsrat soll regelmäßig seine Arbeit evaluieren und darüber berichten.
  • Eine verantwortungsvolle Wahrnehmung eines Aufsichtsratsmandates erfordert Zeit. Da vom Gesellschafter bestellte Aufsichtsratsmitglieder ihr Mandat in der Regel nebenamtlich zu ihren regulären Tätigkeiten ausüben, sollte die Anzahl der Mandate beschränkt werden.
  • Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird empfohlen, angesichts der hohen persönlichen Verantwortung ihrer Arbeit ihre Kompetenz durch Fortbildung weiterzuentwickeln. In der kommenden Legislaturperiode gibt es hierfür besondere Angebote.
  • Für wesentliche Entscheidungen der Geschäftsführung soll das Vier-Augen-Prinzip gelten.

Bürgermeister Jens Böhrnsen: „Mit der Neuauflage des Beteiligungshandbuches und der Verabschiedung des Bremer Kodex ist die Hansestadt den Herausforderungen an effizientes und leistungsfähiges Beteiligungsmanagement ein großes Stück näher gekommen.“ In der weiteren Praxis werden weitere kontinuierliche Schritte auf diesem Feld erforderlich sein. Hierzu gehören u.a. Maßnahmen zur Reduktion von Tochter- und Enkelgesellschaften, die zum Teil bereits eingeleitet wurden. So wurden z.B. in den Bereichen der Hanseatischen Veranstaltungs-GmbH-Gruppe und der Bremer Investitionsgesellschaft mbH-Gruppe diverse zusammenfassende Umstrukturierungen vorgenommen. Eine Reduktion der Tochtergesellschaften bei bremenports steht ebenfalls an. Auch die Vereinheitlichung und Verbesserung des Verfahrens bei der Einstellung von Geschäftsführern sind maßgebliche Schritte zur Optimierung.

Anlage:
Public Corporate Governance Kodex für das Land und die Stadtgemeinde Bremen