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Senatskanzlei

Aus der heutigen Senatssitzung (4.9.2001): Bremer Bürgerstiftung soll gegründet werden Senat ebnet mit Beschlüssen Weg zur „Aktiven Bürgerstadt Bremen“

04.09.2001

Der Senat hat heute (4. September 2001) wichtige Beschlüsse gefasst, um den Weg in die „Aktive Bürgerstadt Bremen“ zu ebnen. Ein Schritt dabei ist die Gründung der „Bremer Bürgerstiftung“, die mit bis zu einer Millionen Mark ausgestattet wird. 200 000 Mark dienen als Startmittel, 400 000 Mark werden Stiftungs-Kapital sein und nochmals maximal einmalig 400 000 Mark sollen in einen Zustiftungsfonds („matching fund“) fließen. Das Prinzip des „matching fund“ basiert darauf, dass der Senat auf jede privat gespendete Mark eine Mark drauflegt. Die Mittel für den „matching fund“ werden nur bereitgestellt, wenn tatsächlich Zustiftungen oder private Spenden erfolgen.

Die „Bürgerstiftung Bremen“ soll bürgerschaftliches Engagement anregen und stützen, zum Beispiel durch Information und Beratung von Initiativen, sie soll auch den überregio-nalen Erfahrungsaustausch organisieren und Modellvorhaben entwickeln. Sie soll von Personen des öffentlichen Lebens und der „Zivilgesellschaft“ verwaltet werden.

Bürgerstiftungen gibt es bereits in 17 deutschen Städten, unter anderen in Berlin, Hamburg, München und Hannover.

Bis zur Gründung der „Bremer Bürgerstiftung“ ist die Bremer Heimstiftung bereit, die notwendigen organisatorischen Angelegenheiten zu übernehmen.

Bei der „Bürgerstadt Bremen“ handelt es sich um ein Projekt, das vom Senat angestoßen werden kann, aber letztlich auf dem Engagement aller Beteiligten beruhen muss.

Die Idee der Bürgerstadt:

Die Idee der Bürgerstadt basiert auf dem Ziel, die örtlichen Angelegenheiten mög-lichst weitgehend in die Hände der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu legen. Dies umfasst die Ebene der zu treffenden Entscheidungen, aber auch die direkte Übernahme von Aufgaben. Sie beruht auf dem Grundbedürfnis des Menschen, „Subjekt des eigenen Handelns“ zu sein.

Sie nimmt Bezug auf die Idee einer Zivilgesellschaft, die ihren Mitgliedern die selbstorganisierte Bewältigung von Problemen ermöglicht, darin aber gleichzeitig eine Gemeinschaftsaufgabe sieht. Sie orientiert sich an den Möglichkeiten der Menschen, nicht an ihren Defiziten.

Der Senat begreift dabei den Weg zur Bürgerstadt als einen Prozess mit doppelter Zielsetzung: zum einen geht es um die Gewinnung und Aktivierung der Bürgerinnen und Bürger für ihre eigenen Belange, um geeignete Formen der Bürgerbeteiligung, -vernetzung und –selbstorganisation – zum andern um die Öffnung der kommunalen Verwaltung, ihre Weiterentwicklung von einem Dienstleistungsunternehmen zu ei-ner Bürgerstadt, die sich von einem Dienstleistungsproduzenten zu einem Ge-währleister kommunaler Strukturen wandelt und dazu eine neue Kultur des Dialogs mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt.

Im Rahmen der neuen Gestaltung des kommunalen Zusammenlebens soll es Raum zu Mitwirkung und dies in der gesamten Breite von Ehrenamtlichkeit, Selbst-organisation und Eigenarbeit bis hin zu selbstorganisierten Dienstleistungsangebo-ten geben.

Mitbestimmende Strukturprinzipien und grundlegende Begrifflichkeiten des Kon-zeptes „Aktive Bürgerstadt“ sind die Werte der Subsidiarität, der Verantwortung und der Solidarität. Erst ihre Verwirklichung erfüllt Konzept und Ziel der „Aktiven Bürger-stadt“ mit Leben und Zukunft.

Notwendige Veränderungen:

Um dem Leitbild einer Bürgerstadt näher zu kommen, sind vorab jedoch veränderte Sicht- und Handlungsweisen aller Beteiligten notwendig:

 Die Verwaltung sollte erkennen, dass auch ein hoher Grad an Fachkenntnis nicht automatisch zu Maßnahmen und Problemlösungen führt, die dem Bedarf entsprechen, situationsadäquat sind und akzeptiert werden. Vielmehr sollte sie ihren Fach- und Sachverstand den Bürgerinnen und Bürgern und der Politik zur Verfügung stellen, alternative Entscheidungsmöglichkeiten aufzeigen und dann gemeinsam mit den anderen Beteiligten nach Lösungen suchen.

 Die Politik sollte erkennen, dass auch die allgemeine demokratische Legitimation durch Wahlen nicht in jeder konkreten Lage zur richtigen Entscheidung führt. Vielmehr sollte sie versuchen, auch einzelne Maßnahmen vorab mit den Beteiligten zu erörtern, um Gemeinwohl und Gruppeninteressen in einen Ausgleich zu bringen.

 Die Bürgerinnen und Bürger sollten erkennen, dass eine nur kommentierende „Zuschauerdemokratie“ nicht dazu führt, unsere Städte lebenswert zu gestalten. Vielmehr ist es notwendig, sich in die einzelnen Themen einzumischen, Interessen transparent zu formulieren, notfalls auch selbst mit anzupacken und Verantwortung zu übernehmen.

 Sie sollten erkennen, dass Mitwirkung auch hilft, unnötige Abhängigkeiten zu vermeiden. An ihre Stelle tritt die Hilfe auf Gegenseitigkeit.

Dies sind keine neuen Erkenntnisse. Und: sie werden von Einzelnen auch jetzt schon in der Praxis berücksichtigt. Aber die Bürgerstadt macht die vielfältigen Pro-jekte zum Prinzip, das an allen geeigneten Stellen zur Grundlage werden soll.

Das Ziel der Bürgerstadt und den Weg dorthin gemeinsam definieren:

Auch für den Weg zur Bürgerstadt gilt: er kann nur gemeinsam entwickelt werden. Ein erster Schritt wäre daher, einen „Trialog“ zwischen den beteiligten Gruppen Bürgern/Politik/Verwaltung über das Thema „Bürgerstadt“ in Gang zu bringen. Dazu wird vorgeschlagen, die 3 Gruppen zunächst getrennt zur Positionsfindung und Ideensammlung einzuladen, um sie dann in einem zweiten Schritt zu einer „Großen Zukunftskonferenz Bürgerstadt Bremen“ zusammenzuführen. Dort sind dann auf der Basis eines zu formulierenden Grundkonsenses Maßnahmen für den Weg zur Bürgerstadt zu entwickeln.

Der Senat hat die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales sowie den Senator für Finanzen gebeten, in Zusammenarbeit und mit Hilfe der Bremer Heimstiftung darauf hinzuwirken, dass der notwendige Diskussionsprozess im Rahmen des dargestellten Trialogs eingeleitet wird. Sie sollen dem Senat einen Moderator für den Weg zur aktiven Bürgerstadt Bremen und insbesondere den geplanten Trialogprozess vorschlagen.

In einem ersten praktischen Schritt sollen drei Foren gegründet werden. Das erste Forum – bestehend aus 20 Bürger/innen und Bürgern – soll unter anderem einen Vorschlag für die Arbeitsteilung zwischen Bürger/innen, Politik und Verwaltung machen und Konzepte diskutieren, mit denen Bürger und Bürgerinnen aktiviert werden können.

Im zweiten Forum sollen 30 Vertreter/innen von Gruppen und Initiativen einen Ziel- und Maßnahmenkatalog entwickeln.

„Verwaltung und Politik“ ist das dritte Forum, in dem unter anderem der Frage nach einer veränderten Rolle in der „Bürgerkommune“ nachgegangen werden soll.

Weiterhin sollen die Senatoren für Inneres, Kultur und Sport, für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales sowie für Finanzen in Abstimmung mit der Senatskanz-lei eine Stiftungsverfassung ausarbeiten und die Vorstellungen hinsichtlich der Verwaltung der Stiftung, und der Zusammensetzung der Stiftungsorgane konkretisieren.

Der Senat hat der Bremischen Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) eine Mitteilung zugeleitet, in der er seine Vorstellungen zum weiteren Vorgehen erläutert. Dies ist mit der Bitte an die Abgeordneten verbunden, über geeignete Formen der Mitwirkung am Diskussions- und Entscheidungsprozess zum Thema „Bürgerstadt Bremen“ zu befinden.