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Der Senator für Kultur

Kultursenator schreibt Förderung für freie Theaterprojekte aus

26.05.2005

Zur Förderung der professionellen freien Tanz- und Theaterszene stellt der Senator für Kultur auch in diesem Jahr Projektmittel bereit. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein hohes Maß an theatralischer Qualität, konzeptioneller Schlüssigkeit und innovativer Arbeit nach Inhalt und Form erwarten lassen. Besondere Aufmerksamkeit finden auch Projekte, die spartenübergreifende Ansätze verfolgen.


Antragsteller können professionelle Freie Gruppen und Einzelkünstler sein, die seit mindestens einem Jahr im Freien Tanz- und Theaterbereich in Bremen arbeiten. Der Antrag ist in schriftlicher Form einzureichen. Er soll alle erforderlichen Informationen (Name des Antragstellers/Antragstellerin, Anschrift, Telefon, künstlerischer Werdegang, Projektbeschreibung, Proben- und Aufführungstermine, Aufführungsort; Kosten- und Finanzierungsplan) enthalten.


Der Antrag muss bis zum 20. Juni 2005 in siebenfacher Ausfertigung beim Senator für Kultur eingereicht werden.


Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch eine unabhängige Jury, die Ende Juni tagt.


Weitere Auskünfte erteilt das Theaterreferat beim Senator für Kultur, Herdentorsteinweg 7, 28195 Bremen, Tel.: 0421-361 16173 oder 361-6570, Fax: 0421-361 6025.