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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sozialsenatorin Dr. Schilling: "Bremen bietet Schutz im Rahmen geltenden Rechts"

10.05.2024

"Die Aufnahme von Geflüchteten in Bremen folgt geltendem Recht." Mit diesen Worten trat Sozialsenatorin Dr. Claudia Schilling der Behauptung der CDU entgegen, Bremen nehme "viel mehr" Geflüchtete auf "als wir nach Königsteiner Schlüssel müssten". Senatorin Dr. Schilling: "Das zentrale Erstaufnahmesystem stellt sicher, dass Asylsuchenden über alle Bundesländer gleichmäßig verteilt werden. Dafür sorgt ein bundesweites Computersystem, das alle Ankünfte 'in Echtzeit' erfasst und auf dieser Grundlage das jeweils zuständige Bundesland ermittelt. Jeder und jede von den Asylsuchenden, die wir aufgenommen haben, hat einen Anspruch darauf, sein Asylverfahren in Bremen zu durchlaufen."

Für die Aufnahme von jungen Menschen, die ohne Begleitung durch Sorgeberechtigte einreisen ("unbegleiteten minderjährige Ausländer", umA), gelten andere gesetzliche Grundlagen. "In diesen Fällen ist der Königsteiner Schlüssel gar nicht der zentrale Maßstab", betonte die Senatorin. "Bei Minderjährigen steht nach dem Gesetz immer die Sicherung des Kindeswohls im Mittelpunkt. Ist das Kindeswohl gefährdet, darf nicht umverteilt werden. Anders als im Asylsystem handelt es sich immer um eine individuelle Entscheidung im Einzelfall, der Königsteiner Schlüssel spielt also eine nachgeordnete Rolle."

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de