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Gering- und Besserverdienende im Land Bremen: Lohnspreizung ist geringer geworden

29.04.2024

Pressemitteilung des Statistischen Landesamt Bremen

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Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden, die sogenannte Lohnspreizung, ging im Land Bremen und auch bundesweit zwischen April 2022 und April 2023 erneut zurück. Die Lohnspreizung ist ein Maß zur Beschreibung der Lohnungleichheit. Hierzu wird das Verhältnis der Bruttostundenverdienste von Geringverdienenden zu Besserverdienenden berechnet.

Demnach erzielten 2023 im Land Bremen die Besserverdienenden das Dreifache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden. Auch bundesweit liegt die Lohnspreizung in dieser Höhe. Zu dieser Angleichung trägt im Wesentlichen der Zuwachs des Bruttostundenverdienstes der Geringverdienenden zwischen 2022 und 2023 um 13,6 Prozent im Land Bremen, bundesweit lag die Steigerung bei 12,4 Prozent. Der Zuwachs des Bruttostundenverdienstes der Besserverdienenden fiel zwischen 2023 und 2022 mit 1,9 Prozent dagegen deutlich niedriger aus.

Tabelle: Bruttostundenverdienste nach Dezilen.
Tabelle: Bruttostundenverdienste nach Dezilen.

Methodische Hinweise
Dies sind die Ergebnisse der Verdiensterhebung für April 2023, in der mit einer geschichteten Stichprobe von 58.000 Betrieben bundesweit Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben werden. In Bremen werden rund 1.500 Betriebe befragt. Verglichen wurden die Angaben mit den Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung 2014 und 2018, die für den Berichtsmonat April 2018 letztmalig durchgeführt wurde.

Das Dezilsverhältnis ist ein Maß zur Messung des Abstands zwischen Geringverdienenden (untere 10 Prozent der Lohnskala) und Besserverdienenden (obere 10 Prozent). Hierfür wird der Bruttostundenverdienst, ab dem eine Person zu den Besserverdienenden zählt (2023: 38,01 Euro), ins Verhältnis gesetzt zum Bruttostundenverdienst, bis zu dem Geringverdienende reichen (2023: 12,50 Euro). Damit ergibt sich für 2023 eine Lohnspreizung von 3,0 (38,01 Euro / 12,50 Euro).

Weitere Informationen: www.statistik.bremen.de/verdienste
Anlage: Tabelle (png, 362.4 KB)

Weitere Auskünfte erteilt:
Markus Habig, Statistisches Landesamt Bremen, Tel.: (0421) 361-19999, E-Mail: Markus.Habig@statistik.bremen.de