Sie sind hier:
  • Senat schlägt Verbot der Taubenfütterung vor

Senatskanzlei

Senat schlägt Verbot der Taubenfütterung vor

Beschluss wird der Bürgerschaft zugeleitet

16.04.2024

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (16. April 2024) einen Gesetzentwurf zum Verbot des Fütterns wildlebender Tiere und namentlich verwilderter Haustauben im Stadtgebiet beschlossen. Es soll ab 1. Juni 2024 im Bereich der Innenstadt zwischen Wall und Weser sowie Bürgermeister-Smidt-Straße und Altenwall gelten. Der Gesetzentwurf wird nun der Bürgerschaft zur Verabschiedung zugeleitet.

Zur Begründung heißt es in der Senatsvorlage, dass die Taubenpopulation in den vergangenen Jahren insbesondere in der Innenstadt stark zugenommen habe. Die Ursache dafür sei unter anderem "das Füttern der Tauben durch Privatpersonen beziehungsweise das Ausbringen von Futter- und Lebensmitteln, die von wildlebenden Tieren oder verwilderten Haustauben aufgenommen werden". Die Folge seien unter anderem massive Verschmutzungen von Gebäuden; Beschwerden aus dem Einzelhandel und der Bevölkerung nähmen zu.

Im genannten Innenstadt-Bereich soll die Fütterung der verwilderten Haustauben nur an definierten Stellen und nach endgültiger Fertigstellung und Inbetriebnahme des Taubenhauses erlaubt sein. Dass die Tauben im Gegensatz zu anderen Vögeln aus Tierschutzgründen überhaupt gefüttert werden müssen, liegt laut Begründung des Gesetzentwurfes daran, dass verwilderte Haustauben "im Unterschied zu anderen Wildtieren unter Umständen in der Natur nicht ausreichend artgerechtes Futter" finden.

Das Verbot der Taubenfütterung gilt nur auf öffentlich zugänglichen Flächen. Im privaten Bereich bleiben Vogelfutterstellen wie Vogelhäuschen oder aufgehängte Vogelfutter weiter erlaubt.

Ansprechpartner für die Medien:
Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361- 2396, E-Mail: christian.dohle@sk.bremen.de