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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau | Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Schwangerschaftsabbrüche: Empfehlungen von Kommission der Bundesregierung nicht konsequent genug

15.04.2024

Am heutigen Montag (15. April 2024) legte die von der Bundesregierung berufene Kommissionen zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ihren Bericht zur Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen vor. So empfiehlt die Kommission, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen zu legalisieren. Bisher sind diese grundsätzlich gemäß Paragraf 218 Strafgesetzbuch rechtswidrig. Nach Empfehlung der Kommission soll ein Verbot dann greifen, wenn der Fötus eigenständig lebensfähig ist – ungefähr ab der 22. Woche. Zu der Frage, welche gesetzliche Regelung es zwischen diesen Zeiträumen geben soll, äußert sich die Kommission nicht.

"Die Empfehlungen der Kommission zielen mit der Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in die richtige Richtung, gehen aber nicht weit genug. Damit Frauen uneingeschränktes Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper haben und Stigmatisierung verhindert wird, dürfen Abtreibungen grundsätzlich kein Straftatbestand sein", sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) setzt sich in ihren Leitlinien aus dem Jahr 2022 für eine vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein.

Freiwilliges, wohnortnahes und niedrigschwelliges Beratungsangebot hilft Frauen
Damit in Deutschland nach aktuell geltendem Recht ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen straffrei durchgeführt werden darf, müssen Schwangere eine Pflichtberatung besuchen und anschließend eine Wartezeit einhalten. Hinsichtlich der Beratung gibt die Kommission keine eindeutige Empfehlung. Demnach könnte die Bundesregierung die Regelung zur Pflichtberatung beibehalten oder aber durch ein freiwilliges Beratungsangebot ersetzen. "Die Pflichtberatung gehört unbedingt abgeschafft, erst recht in Verbindung mit einem befristeten Zeitfenster, in dem Abtreibungen erlaubt sind. In der Praxis sehen wir, wie die Pflicht zur Beratung ungewollt Schwangere unter großen Zeitdruck setzt. Anstatt die Pflicht auf die Frauen abzuwälzen, sollte der Staat sich verpflichten, ungewollt Schwangeren ein breites, niedrigschwelliges und wohnortnahes Beratungsangebot bereitzustellen", fordert Bettina Wilhelm, Frauenbeauftragte von Bremen.

Teillegalisierung: Verbesserung der aktuellen Situation
Dennoch wäre ein Gesetz, das die von der Kommission empfohlene Teillegalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen erlaubt, eine erste Verbesserung zur aktuellen Situation – darin sind sich die Landesfrauenbeauftragte und die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz einig. Darauf basierend bestünde immerhin die Möglichkeit, dass die Kosten für Abtreibungen zukünftig von den Krankenkassen übernommen würden. Frauen müssten so die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch nicht mehr in Abhängigkeit von ihren finanziellen Möglichkeiten treffen. "Auch deshalb ist es längst überfällig, dass Schwangerschaftsabbrüche Teil der allgemeinen Gesundheitsversorgung in Deutschland werden", so Senatorin Bernhard.

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