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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Gemeinsame Bundesratsinitiative aus Bremen und Hamburg

Digitales Schiffsregister soll noch nutzerfreundlicher werden

09.04.2024

Das Amtsgericht Hamburg führt das größte Schiffsregister in Deutschland. Gut 8.000 Schiffe und Schiffsbauwerke sind hier eingetragen. Das Register wird seit Sommer 2020 digital geführt, mehrere Bundesländer haben ihre Schiffsregister bereits nach Hamburg übertragen. Bremen ist für die Führung des Schiffsregisters für die rund 1.250 Schiffe mit eingetragenem Heimathafen in Bremen, Bremerhaven und Umgebung zuständig. Bremen und Hamburg wollen nun über eine gemeinsame Bundesratsinitiative den elektronischen Rechtsverkehr weiter erleichtern. Digital geführte Schiffsregisterblätter sollen demnach zukünftig von allen Interessierten elektronisch abgerufen werden können. Die Bundesratsinitiative wurde am heutigen Dienstag (9. April 2024) von beiden Senaten beschlossen.

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina: "Unsere Initiative bedeutet ein Update für unser erfolgreiches digitales Schiffsregister. Mit der Anpassung an moderne digitale Standards soll das Register noch nutzerfreundlicher werden. Dazu ist es notwendig, das Bundesrecht zu ändern. Hamburg und Bremen gehen das jetzt an, um die Verfahrensabläufe für alle Interessierten noch zügiger und reibungsloser zu gestalten. So wird auch unser digitales Schiffsregister in Hamburg, dem sich bereits viele andere Länder angeschlossen haben, noch attraktiver."

Bereits im November 2020 hatten Bremen und Hamburg einen Beschluss der Justizministerkonferenz herbeigeführt, um das Schiffregisterverfahren nutzerorientierter zu gestalten und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.

Bremens Justizsenatorin Claudia Schilling: "Seitdem ist leider nicht genug passiert. Da wir nicht länger auf einen Gesetzentwurf des Bundes warten wollen, soll der Bundesrat das Thema nun voranbringen. Für die Reederinnen und Reeder in Deutschland ist ein zügiger und unkomplizierter Ablauf des Schiffregisterverfahrens, insbesondere im Zusammenhang mit internationalen Schiffstransaktionen, essentiell. Wir wollen schneller werden und hierfür müssen die entsprechenden gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene nun zügig auf den Weg gebracht werden."

Das Schiffsregister ist ein öffentliches Register. Das bedeutet, dass alle Personen Einsicht nehmen können. Die Anträge dazu können bereits elektronisch gestellt werden. Im Anschluss werden die Anträge dann aber manuell im Registergericht bearbeitet; der gewünschte Auszug aus dem Register wird dann per Post beziehungsweise per E-Mail zugeschickt. Künftig sollen Interessierte direkt nach Schiffen suchen und online Einblick in die Registerblätter nehmen können – wie das bereits im Handelsregister der Fall ist.

Mit der gemeinsamen Bundesratsinitiative wollen Bremen und Hamburg nun konkret erreichen, dass die bestehenden rechtlichen Hürden im Bundesrecht abgebaut werden. Bisher ist die direkte elektronische Einsicht im Bundesrecht einem eng umgrenzten Kreis von Berechtigten vorbehalten. Diesen unbefriedigenden und nicht zeitgemäßen Zustand wollen die beiden Hansestädte nun ändern lassen.

Hintergrund zum digitalen Schiffsregister
Das digitale Schiffsregister war 2018 ins Leben gerufen worden. In der Vergangenheit mussten Einträge und Änderungen in den Akten von Hand vorgenommen werden, ein umständlicher und teurer Vorgang in einem Bereich wie der Schifffahrt, der weltweit an unterschiedlichen Zeitzonen ausgerichtet ist. Registerausdrucke und Schiffspapiere werden mittlerweile seit 2020 elektronisch und automatisiert erzeugt. Zudem können Unternehmen und Personen Registerausdrucke online beantragen.

Im Register werden unter anderem Eigentumsverhältnisse und Hypotheken dokumentiert. Eintragungspflichtig sind Seeschiffe, wenn die Rumpflänge 15 Meter übersteigt. Binnenschiffe sind ab einer Wasserverdrängung von 10 Kubikmetern oder einer Tragfähigkeit von mindestens 20 Tonnen eintragungspflichtig.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Stephanie Dehne, Leiterin des Senatorinnenbüros bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-2344, E-Mail: stephanie.dehne@justiz.bremen.de