Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Senatorin Bernhard begrüßt Befassung des Bundesrates mit Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senatorin Bernhard begrüßt Befassung des Bundesrates mit Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

22.03.2024

Am heutigen Freitag (22. März 2024) befasst sich der Bundesrat in erster Lesung mit dem Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG), mit dem Schwangere und Fachpersonal wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigung von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern geschützt werden sollen. Vor Schwangerschaftsberatungsstellen oder in Einrichtungen, in denen Abbrüche vorgenommen werden, kommt es häufiger zu Protesten. Mit der Reform des SchKG sollen die Rechte der Schwangeren und auch die Beratungs- und Schutzkonzepte in ihrer Gesamtheit gestärkt werden.

Das beinhaltet das Untersagen von nicht hinnehmbaren Verhaltensweisen, die dazu führen, dass Schwangeren der Zugang zu Beratungseinrichtungen erschwert wird in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich. Verstöße gegen dieses Verbot stellen nach der geplanten Gesetzesänderung eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden. "Schwangeren ist eine gesetzliche Pflicht auferlegt, vor dem Abbruch einer Schwangerschaft eine Beratungsstelle aufzusuchen, damit sie diesen straffrei vornehmen lassen können. Daher ist es unsere gesellschaftliche Pflicht, die Frauen beim Aufsuchen der Beratungsstelle zu schützen. In dieser psychisch sehr belastenden Situation dürfen Frauen nicht noch zusätzlich unter Druck gesetzt und beeinflusst werden. Wir müssen verbindliche und bundeseinheitliche Regelungen schaffen, damit die Ordnungsbehörden in diesen Fällen durchgreifen können und ein einheitlicher Schutzstandard für Schwangere besteht", sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, die diesen Gesetzesentwurf sehr begrüßt.

In Bremen ist die Gehsteigbelästigung bereits über das Gesetz zur Sicherstellung der Angebote nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (Schwangerenhilfe-sicherstellungsgesetz) untersagt, bezieht allerdings nur die Schwangeren ein. "Es ist längst überfällig, dass die Paragrafen zu Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. Dort haben sie nichts verloren. Vielmehr sollten wir Regelungen im Sinne der Frauen schaffen und Beratungsangebote auf freiwilliger Basis etablieren, mit denen wir den individuellen Bedürfnissen von ungewollt Schwangeren in ganz Deutschland begegnen können", sagt Claudia Bernhard.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de