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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Dr. Schilling will mehr Integrationskursee mit Kinderbetreuung

Integrationsministerkonferenz in Warnemünde beschließt Forderungen an den Bund

21.03.2024

"Integrationskurse mit angegliederte Kinderbetreuung sind eine der zentralen frühen Voraussetzungen für die Integration von Eltern, besonders von Müttern. Der Bund muss solche Kurse attraktiver machen", sagte Bremens Arbeits- und Sozialsenatorin Dr. Claudia Schilling heute (Donnerstag, 21. März 2024) im Rahmen der Integrationsministerkonferenz im mecklenburg-vorpommerschen Warnemünde. In Bremen gebe es derzeit nur zwei Träger von Integrationskursen, die parallel Kinderbetreuung anböten.

"Der Aufwand dafür ist groß, die Anreize sind gering. Je mehr sich das ändert, desto mehr Eltern bekommen die Möglichkeit, früh mit der deutschen Sprache und Kultur in Kontakt zu kommen. Das erleichtert das Einleben in die Gesellschaft, die Zufriedenheit mit dem Leben in Bremen und langfristig auch den Zugang zum Arbeitsmarkt." Diese Haltung wird von den Ländern gemeinsam vertreten. In der Folge hat die Konferenz der Integrationsministerinnen und -ministern sowie -senatorinnen und -senatoren einen Beschluss gefasst, mit dem der Bund gebeten wird, Kurse mit Kinderbetreuung bedarfsgerechter zu fördern.

Beschlossen hat die Integrationsministerkonferenz zudem einen Prüfauftrag an den Bund, der auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) zielt. "Die Länder sind mehrheitlich zu der Auffassung gekommen, dass der Katalog der Diskriminierungsmerkmale geprüft und ausgeweitet werden soll", sagte Senatorin Dr. Schilling. Das AGG erkenne bislang Benachteiligung aufgrund von sechs Merkmalen an: ethnische Herkunft oder rassistische Gründe, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. "Wir erleben aber auch Benachteiligung am Arbeitsmarkt und auf der Wohnungssuche für Alleinerziehende oder für Menschen, die ihrer Fürsorgeverantwortung für andere nachkommen. Gegen diese Formen der Diskriminierung können die Betroffenen sich bislang nicht auf Grundlage des AGG wehren. Ich bin davon überzeugt, dass die Kriterien noch einmal auf den Prüfstand müssen." Ernsthaft abwägen müsse der Bund, ob nicht auch der soziale Status, die Sprache oder chronische Krankheiten als mögliche Diskriminierungsmerkmale in das AGG mit aufgenommen werden mussten.

Änderungsbedarf sehen die Länder auch bei der Frist von bislang zwei Monaten, innerhalb derer Diskriminierung formal geltend gemacht werden müsse. Sie solle auf mindestens zwölf Monate ausgeweitet werden. Dafür gebe es eine Reihe von Gründen: "Manchmal müssen die Betroffenen sich der Diskriminierungserfahrung erst einmal bewusstwerden", sagte die Senatorin. Eine Beratungsstelle zu finden, die Unterlagen zusammenzutragen – dabei könne viel Zeit ins Land gehen. Die kurze Frist führe dazu, dass unmittelbar der Klageweg beschritten werden müsse und für die im Gesetz vorgesehene gütliche Einigung oft keine Zeit bleibe. "Dabei ist mit dem Prozess einer gütlichen Einigung, mit den Gesprächen, die dabei geführt werden, gerade die Chance verbunden, das Bewusstsein für Diskriminierung in den beteiligten Institutionen zu fördern. Je kürzer die Fristen sind, desto weniger können diese wichtigen Prozesse greifen."

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de