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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Deutlich mehr Fälle häuslicher Gewalt in Bremen

Frauensenatorin Claudia Bernhard zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023

15.03.2024

Die heute (15. März 2024) vorgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zeigt erneut alarmierende Zahlen im Bereich der häuslichen Gewalt und der Partnerschaftsgewalt: Im Land Bremen wurden für das Jahr 2023 2.729 (2022: 2.043) weibliche Personen als Opfer von häuslicher Gewalt registriert. In der Stadtgemeinde Bremen stieg die Zahl der im Jahr 2023 registrierten Fälle von Partnerschaftsgewalt auf 1.937 (2022: 1.443), die von innerfamiliärer Gewalt auf 782 (2022: 542). 2023 wurden zudem im Land Bremen 54 Vergewaltigungen, sexuelle Nötigungen beziehungsweise sexuelle Übergriffe auf Frauen im Kontext von Partnerschaftsgewalt (2022: 43) erfasst. Bezüglich des Anstiegs der PKS-Fallzahlen muss berücksichtigt werden, dass sich einige Fälle bereits in den Vorjahren ereigneten. 2023 wurden die stark belasteten Ermittlungsbehörden personell unterstützt. Es konnten daher mehr Vorgänge abschließend bearbeitet werden.

"Es ist erschreckend, dass wir in Bremen erneut einen Anstieg der Fälle von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt verzeichnen. Mit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention für Deutschland im Februar 2018 wurde die Konvention rechtlich verbindlich und mahnt Bund, Länder und Kommunen dazu, Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen. In Bremen haben wir gerade den zweiten Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Landesaktionsplans Istanbul-Konvention vorgelegt und den Großteil der Maßnahmen bereits umgesetzt," sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, und fügt hinzu: "Bewegungen wie #metoo haben in den vergangenen Jahren einen wichtigen Beitrag geleistet, Frauen zu ermutigen, über Gewalterfahrungen zu sprechen und diese auch zur Anzeige zu bringen. Die Wartelisten bei den Frauenhäusern zeigen ebenfalls einen großen Bedarf. Die steigende Anzahl von Anzeigen kann auch als eine mögliche Folge dafür verstanden werden, dass das Hilfesystem die Betroffenen besser erreicht und die Beratungen dazu führen, dass mehr Frauen von ihrem Recht einer Anzeige Gebrauch machen. Dennoch gehen wir leider immer noch von einer sehr hohen Dunkelziffer aus."

Bremen hat im vergangenen Jahr die Plätze in Frauenhäusern ausgebaut. Zum Zeitpunkt des Beschlusses des Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (2022) verfügte das Land Bremen über 125 Regelplätze in Frauenhäusern in Bremen (3 Frauenhäuser) und Bremerhaven (1 Frauenhaus). Seit März 2024 liegt die Zahl bei 145 Plätzen. Auch die Polizei arbeitet in Bezug auf häusliche Gewalt systematischer. So werden Fälle durch die höhere Aufklärungsarbeit viel häufiger als das deklariert, was sie sind: nämlich häusliche und Partnerschaftsgewalt.

Nach wie vor tragen die vielen gesellschaftlichen Krisen weiterhin dazu bei, dass in vielen Familien und Partnerschaften Gewalt alltäglich ist. "Das Gewalthilfegesetz auf Bundesebene muss dringend kommen, damit das Recht auf Schutz und Beratung bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt flächendeckend umgesetzt wird. Wir können damit nicht warten, das zeigen uns die Zahlen in diesem Jahr wieder auf", fordert Senatorin Bernhard.

Ziel des Gewalthilfegesetzes – zu dem Familienministerin Lisa Paus im November vergangenen Jahres das Eckpunktepapier vorstellte – ist eine bundeseinheitliche Regelung, die jeder Frau Zugang zu Beratungsstellen und Schutz in einem Frauenhaus garantiert. Aktuell sind diese Hilfen im Falle von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt nicht flächendeckend gewährleistet, auch wenn Bremen mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bereits einige Maßnahmen umgesetzt hat, um diese Lücken zu schließen.

Weitere Informationen zum Stand der bereits erfolgten Maßnahmen des Bremer Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention unter www.bremen-sagt-nein.de/2024/03/05/zweiter-fortschrittsbericht-zum-bremer-landesaktionsplan/

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de