Sie sind hier:
  • Hochwasserschutz geht vor – Stadtstrecke kann kommen

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Hochwasserschutz geht vor – Stadtstrecke kann kommen

Staatsgerichtshof lehnt Volksbegehren ab

11.03.2024

Der Staatsgerichtshof hat heute (11. März 2024) bestätigt, dass ein Volksbegehren "zum Schutz der Platanen auf dem Neustädter Deich" nicht zulässig ist. Der Senat hatte bereits im Dezember 2022 ein entsprechendes Volksbegehren per Beschluss abgelehnt. Die sogenannte Stadtstrecke kann nun in die Umsetzung gehen.

Dazu die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Kathrin Moosdorf: "Sichere Deiche und damit die Sicherheit zigtausender Menschen haben für mich oberste Priorität. Wir tun uns immer schwer damit, Bäume zu fällen. Wir müssen es am Neustädter Deich aus einem wichtigen Grund dennoch machen: Wir wollen, dass die Bremer Neustadt weiterhin sicher vor Hochwasser geschützt ist. Dafür müssen – das sagen uns Gutachten und zahlreiche Deichbauingenieure – die Platanen weichen. Es ist gut, dass der Staatsgerichtshof heute den Hochwasserschutz so stark gemacht hat und wir die Stadtstrecke in diesem Abschnitt neu und für die Zukunft hochwasserfest gestalten können."

Am linken Weserufer soll der Deich zwischen Eisenbahnbrücke und Deichschart von Grund auf neu gebaut und erhöht werden. Grund dafür sind die Prognosen des Weltklimarates. Diese sagen voraus, dass der Meereswasserstand deutlich höher und deutlich schneller ansteigen wird, als angenommen. Außerdem werden höhere und häufiger auftretende Sturmfluten erwartet. Für den Bereich am linken Weserufer sind mehr als 40.000 Bremerinnen und Bremer unmittelbar davon abhängig, dass die Deiche diesen extremeren Bedingungen standhalten. Die künftige Stadtstrecke soll Hochwasserschutz, mehr Grün und Aufenthaltsqualität vereinen. So sollen neben Radwegen auch breite, barrierefreie Fußwege und Grünflächen entstehen. Darüber hinaus sollen bis zu 180 neue, klimaresiliente Bäume gepflanzt werden, die hinter der Deichlinie stehen. Damit ist die Deichsicherheit gewährleistet.

Das Gericht begründet die Ablehnung des Volksbegehrens damit, dass es mit geltendem Bundesrecht nicht vereinbar sei. Das Gericht führt aus, dass die Funktionssicherung von Hochwasserschutzanlagen absoluten Vorrang hat. Der vorgelegte Gesetzesentwurf zum Schutz der Platanen am Neustädter Deich verstößt nach Auffassung der Richterinnen und Richter gegen diese sogenannte Funktionssicherung. Das Land Bremen könne sich nicht über bundesgesetzliche Regelungen hinwegsetzen, weil es dazu keine entsprechende Gesetzgebungskompetenz habe. Das heutige Urteil des Staatsgerichtshofs ist abschließend, eine Revision ist nicht möglich.

Die Planungen für die Stadtstrecke sind weit fortgeschritten. Derzeit vertiefen die Planungsverantwortlichen gemeinsam mit den Ingenieur- und Gutachterbüros den Rahmentwurf. Die Wünsche der Neustädterinnen und Neustädter, die im Begleitgremium von 2023 erarbeitet wurden, fließen in diesen Rahmenentwurf mit ein. Im kommenden Jahr soll der Rahmenplan vorliegen und der Senat darüber beschließen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96269, E-Mail: ramona.schlee@umwelt.bremen.de