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Der Senator für Finanzen

Citytax für Geschäftsreisende tritt bald in Kraft

Finanzressort weist auf neue Regeln ab April hin

05.03.2024

Zum 1. April 2024 wird die Tourismusabgabe (Citytax) im Land Bremen auf beruflich bedingte Übernachtungen ausgeweitet, nachdem die Bremische Bürgerschaft die entsprechende Gesetzesnovelle in ihrer Februar-Sitzung beschlossen hatte. Darauf weist das Finanzressort hin. Die Citytax wird als örtliche Aufwandssteuer erhoben und beträgt fünf Prozent vom Übernachtungsentgelt. Steuerschuldner sind die Betreiber der Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienhäuser und -wohnungen. Der Besteuerung unterliegen auch Räumlichkeiten, die von Vermietern über Internetplattformen wie airbnb, wimdu, holidu oder ähnlichen angeboten werden. Die Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, neben den Namen der Übernachtungsgäste, der steuerlichen Bemessungsgrundlage und der Aufenthaltsdauer auch aufzuzeichnen, ob Voraussetzungen zur Steuerbefreiung vorliegen. Die Citytax wird vierteljährlich vom Steueramt Bremerhaven für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven erhoben. Die erste Steueranmeldung nach neuem Recht ist zum 15. Juli 2024 abzugeben. Geänderte Erklärungsvordrucke sowie ein überarbeitetes Merkblatt zur Tourismusabgabe sind zeitnah unter www.bremerhaven.de/citytax verfügbar.

Die Citytax ist nicht zweckgebunden. Sie dient aber auch der Finanzierung des Tourismusangebotes in Bremen und Bremerhaven. Damit werden unter anderem überregional wirksame Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Tagungen, Messen und Kongresse gefördert. Außerdem profitiert das Tourismus- und Standortmarketing davon. Die Einnahmen aus der Tourismusabgabe beliefen sich im Land Bremen zuletzt auf rund drei Millionen Euro pro Jahr. Weil beruflich bedingte Übernachtungen rund die Hälfte aller Übernachtungen ausmachen, ist künftig mit einer Verdopplung der Einnahmen aus der Citytax zu rechnen.

Die Ausweitung der Tourismusabgabe auf Geschäftsreisende verringert die Bürokratie für Unternehmen und Verwaltung. Da nicht mehr zwischen privaten und beruflich bedingten Übernachtungen unterschieden wird, müssen die Beherbergungsbetriebe für letztere auch keine Nachweise mehr fordern und aufbewahren. Beim Steueramt Bremerhaven entfällt künftig die Prüfung, ob eine Übernachtung tatsächlich aus beruflichem Grund erfolgt ist.

Neben der Ausweitung der Tourismusabgabe auf beruflich bedingte Übernachtungen sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen auch eine neue Steuerbefreiung für Betriebe vor, die als gemeinnützig anerkannt sind.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail matthias.makosch@finanzen.bremen.de