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Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Deputation stimmt Anpassung der Entwässerungsgebühren zu

Gebührenänderung soll zum 1. April wirksam werden

07.02.2024

Die städtische Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft hat am Nachmittag der Änderung des Entwässerungsgebührenortsgesetzes für die Stadt Bremen zugestimmt. Damit einher gehen sowohl die Anpassung der Gebührensätze als auch die Änderung der Gebührenstruktur. Die Gesetzesanpassung muss noch den Senat passieren, bevor die Bremische Bürgerschaft die Änderungen in der Märzsitzung beschließen kann.

  1. Anpassung der Entwässerungsgebühren
    Aufgrund der krisenbedingten wirtschaftlichen Unwägbarkeiten wurde die letzte Gebührenanpassung nur für das Jahr 2023 vorgenommen. Nun wird der Gültigkeitszeitraum vom 1. April 2024 bis 31. Dezember 2026 zugrunde gelegt. Die Berechnung der Gebühren basiert auf Indexentwicklungen des jeweils vorangegangenen Jahres. Beispielsweise werden hier die Entwicklungen der Löhne, der Verbraucherpreise und auch der Erzeugerpreise berücksichtigt. Die relevanten Indizes befinden sich weiterhin auf einem hohen Niveau.

    Ab 1. April dieses Jahres soll die Entsorgung von einem Kubikmeter Schmutzwasser 2,93 Euro kosten. Das sind 0,35 Euro mehr als bisher (Plus 13,57 Prozent). Die Entsorgung von Niederschlagswasser kostet künftig 0,83 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche. Das sind 0,03 Euro mehr als bisher (Plus 3,75 Prozent).

  2. Änderung der Gebührenstruktur
    Künftig werden in Bremen die Entsorgung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser immer getrennt berechnet. Die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr auf Grundlage der versiegelten Fläche galt bisher nur bei Grundstücken, die eine größer als 1000 Quadratmeter versiegelte Fläche aufweisen (siehe dazu auch die Pressemitteilung der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft vom 5.12.2023).

    Das neue Modell soll ab dem 1. April dieses Jahres greifen. Die Schmutzwassergebühr nach Maßgabe des Frischwasserverbrauchs kann sofort festgesetzt werden. Bei der Gebühr für das Niederschlagswasser verhält es sich anders. Hier kann die zu zahlende Gebühr häufig noch nicht berechnet werden, da zunächst die Daten über die gebührenrelevanten Flächen auf einem Grundstück vorliegen müssen. Gebührenrelevant sind Flächen, die versiegelt und an das Kanalsystem angeschlossen sind. Die Niederschlagswassergebühr soll ab 1. April dieses Jahres gelten, sie kann jedoch erst nach Erhebung der Flächen festgesetzt werden. Für die Ermittlung der Flächen müssen zunächst Luftbilder erstellt werden. Im Anschluss werden die Bilder ausgewertet und die Bürgerinnen und Bürger zur Ermittlung der versiegelten Flächen beteiligt. Die komplette Umstellung soll bis Ende 2026 erfolgt sein.

    Die sogenannte Abwassergebühr als Einheitsgebühr für die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr entfällt künftig.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96269, E-Mail: ramona.schlee@umwelt.bremen.de