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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Verbesserte Arbeitsbedingungen in der Paketzustellung

Bundesrat dringt nach Bremer Initiative auf Gesetzesänderung

02.02.2024

Der Bremer Senat hat sich im Bundesrat am heutigen Freitag (2. Februar 2024) erfolgreich für eine entscheidende Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Paketbotinnen und Paketboten eingesetzt.

Die Zahl der versendeten Pakete hat sich in den letzten Jahren erheblich gesteigert. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland im Durchschnitt 111 Pakete pro Haushalt zugestellt. Das bedeutet: Jeder Haushalt erhielt durchschnittlich alle drei Tage eine Paketsendung. Die Arbeitsbedingungen der Paketzustellerinnen und -zusteller haben sich mit der gestiegenen Anzahl an Sendungen leider nicht verbessert. Die Beschäftigten, die Päckchen und Pakete überbringen, sind häufig nicht direkt bei einem Kurier-, Express- beziehungsweise Paketunternehmen angestellt, sondern vielfach Mitarbeitende bei einem Subunternehmen oder bei einem Unternehmensglied in einer Subunternehmerkette. In diesen Fällen haben die Angestellten regelmäßig prekäre Arbeitsbedingungen, wie etwa nicht gewährtes gesetzliches Mindestentgelt, Überschreitung von Höchstarbeitszeiten, Nichtgewährung von Pausen. Hinzu kommt zum Teil das große Gewicht von Paketsendungen, was bei vielen Zustellerinnen und Zustellern auf Dauer zu gesundheitlichen Beschwerden führt.

Um hier eine grundlegende Veränderung herbeizuführen, hatte der Bundesrat auf Initiative Bremens im Frühjahr 2023 mit großer Mehrheit gefordert, die Bundesregierung möge ein Subunternehmerverbot für die Zustellung von Paketen erlassen. Mit dem Entwurf eines Bundesgesetzes zur Modernisierung des Postrechts ergibt sich nun die Chance, die Forderung eines Subunternehmerverbotes in der Paketzustellung gesetzlich einzuführen. Daher hat Bremen im Bundesrat erneut ein Subunternehmerverbot in der Paketzustellung gefordert. Darüber hinaus hat Bremen gemeinsam mit anderen Ländern eine Initiative eingebracht, wonach Sendungen mit einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm von zwei Personen zugestellt werden müssen. Der Bundesrat hat nun in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf gefordert, diese Verbesserungsvorschläge aufzunehmen. Im Anschluss wird sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates befassen.

Dazu die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Dr. Claudia Schilling: "Menschen, die in der Paketzustellung arbeiten, erleichtern uns allen den Alltag. Es ist ein wichtiger Erfolg für Bremen, dass sich der Bundesrat als Gremium aller Bundesländer für strengere Vorschriften in der Paketzustellung ausspricht. Der Bundesgesetzgeber darf es nicht hinnehmen, dass hoher Wettbewerbsdruck zu Verstößen gegen gesetzliche Mindest-Arbeitsbedingungen führt und sich eine missbräuchliche Verwendung von Werkverträgen zu Lasten der Beschäftigten auswirkt. Der Bremer Senat setzt sich dafür ein, dass in allen Branchen gute und verlässliche Arbeitsbedingungen gewährleistet sind.“

Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361- 20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de