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Senatskanzlei | Sonstige

Hochwasserschäden: Förderdarlehen bis zu 50.000 Euro möglich

Kredit der BAB – Die Förderbank kann in Fällen von Grundwasserschäden helfen

26.01.2024

Gemeinsame Pressemitteilung mit der BAB – Die Förderbank

Das Hochwasser vom Jahreswechsel und der damit verbundene steigende Grundwasserpegel in Teilen Bremens stellen Eigentümerinnen und Eigentümer vor große Hürden. Nicht immer übernehmen Versicherungen den entstandenen Schaden an der Immobilie, wenn das Grundwasser steigt. Und auch der vom Senat beschlossene Soforthilfefonds gilt für Schäden durch Grundwasser im Keller im Grundsatz nicht. Hilfe kann in solchen Fällen ein bereits seit zehn Jahren bestehendes Kreditprogramm der Förderbank des Landes, der BAB – Die Förderbank, bringen.

Mit dem bereits seit 2014 existierenden Programm "Rund ums Haus, Wasser nach Plan" vergibt die BAB Förderdarlehen von bis zu 50.000 Euro an Privatpersonen im Land Bremen. Wohnungseigentümergemeinschaften können zwischen 50.000 Euro und 750.000 Euro erhalten. Konkret bedeutet dies, dass im Rahmen dieses Förderprogramms unter anderem Kellerabdichtungen, Trockenlegungen, Schutz vor oberflächlichem Wasser und Rückstauschutzmaßnahmen gefördert und finanziert werden. Darüber hinaus werden folgende Maßnahmen ebenfalls gefördert: Dachbegrünungen, Regenwassernutzung und der Austausch von Bleileitungen.

Dieses Kreditprogramm steht neben dem Sonderhilfefonds des Landes. Die Soforthilfen stehen Privathaushalten zur Verfügung, die unmittelbar durch das Hochwasser in den Bereichen Borgfeld und Timmersloh Schäden erlitten haben. Sie können bis zu 2.500 Euro Soforthilfe etwa für den Ersatz beschädigten Hausrats oder Übernachtungskosten während der Evakuierung beantragen. In Härtefällen sind bis zu 20.000 Euro möglich. Gemeinnützige Institutionen, die durch das Hochwasser nicht versicherte Schäden erlitten haben, können bis zu 5.000 Euro Soforthilfe beantragen. Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge dafür können bis zum 1. Mai 2024 unter Verwendung eines Formulars an die Senatskanzlei gestellt werden. Das Antragsformular steht unter www.rathaus.bremen.de/hochwasser zum Download bereitgestellt. Detailfragen können per Mail an hochwasserhilfe@sk.bremen.de geschickt wenden. Ein Rechtsanspruch auf die Hilfe besteht nicht. Der Senat stellt insgesamt eine Million Euro als Soforthilfe bereit.

Die Förderung der BAB dagegen erfolgt als Kredit. Er umfasst nicht nur einen günstigen Zinssatz. Auch die Kreditbedingungen sind interessant: Bei Inanspruchnahme des Förderdarlehens wird kein Grundschuldeintrag vorgenommen. Sondertilgungen können ohne Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden und das Darlehen ist altersunabhängig.

Neben den Soforthilfen, die durch das Land Bremen zugesichert sind, entsteht hiermit eine weitere Möglichkeit, zum einen Schäden im Keller und der gesamten Immobilie im gesamten Land Bremen beheben zu lassen, aber auch in die Zukunft blickend prüfend durch sein Eigentum zu gehen und potentielle Gefahrenquellen zu analysieren und vorsorglich auszubessern.

Eigentümerinnen und Eigentümer können sich an die Förderlotsen der BAB wenden, um die eigenen Bedarfe zu klären und das passgenaue Förderangebot zu ermitteln. Gemeinsam werden neben dem Förderdarlehen "Wasser nach Plan" auch weitere Förderangebote betrachtet und in Erwägung gezogen um die günstigste Variante für Interessierte zusammenzustellen. Der Bremer Förderlotse berät kostenfrei und neutral zu allen im Land Bremen abrufbaren Förderprogrammen im Bereich Bau, Kauf und Modernisierung von Wohnraum.

Erste Informationen, den Kontakt zu den Förderlotsen sowie die entsprechenden Antragsunterlagen finden Interessierte auf der Website: www.bab-bremen.de/de/page/programm/rund-ums-haus.

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