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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sozialressort arbeitet Aktenfund auf und stabilisiert Sozialzentrum nach Aktenfund

Wirtschaftlicher Schaden zwischen 1,9 und 2,1 Millionen Euro

17.01.2024

Nach dem Fund von rund 3.000 nicht abschließend und teils unbearbeiteten Akten in einem Sozialzentrum im Februar vorigen Jahres sind zahlreiche Sofortmaßnahmen zur Vermeidung weiterer wirtschaftlicher Schäden und zur Stabilisierung der Arbeit in dem betreffenden Sozialzentrum getroffen worden. Einen neun Seiten umfassenden Bericht legt Sozialsenatorin Dr. Claudia Schilling heute (17. Januar 2024) in der Deputation für Soziales, Jugend und Integration vor. Der Bericht legt dar, wie die im Dezember 2023 veröffentlichten Empfehlungen der Innenrevision zur Schadensbegrenzung und Stabilisierung des Bereichs Wirtschaftliche Jugendhilfen (WJH) im betreffenden Sozialzentrum umgesetzt werden.

Die Gesamthöhe des wirtschaftlichen Schadens kann sich nach diesem Bericht auf bis zu 2,1 Millionen Euro belaufen. Er rührt im Wesentlichen aus verjährten Forderungen Bremens gegenüber anderen Kommunen für die Betreuung junger Menschen in der Jugendhilfe, die beispielsweise bei einem Wohnortwechsel entstehen. Noch strittig sind in dieser Summe Forderungen der Stadt Bremen in sechs Fällen in Höhe von insgesamt 200.000 Euro. Der Schaden könnte sich damit auf 1,9 Millionen Euro vermindern.

Zum umfassenden Paket an Sofortmaßnahmen gehört nach dem vorliegenden Bericht der befristete Einsatz einschlägig erfahrener Kräfte aus anderen Standorten der WJH sowie weiterer Unterstützungskräfte. Alle anfallenden Arbeiten wurden zudem priorisiert, Zuständigkeiten sowie Vertretungsregelungen wurden neu organisiert. Das hat zu einem erheblichen Abbau der Rückstände geführt und weiteren finanziellen Schaden von der Stadtgemeinde Bremen abgewendet, heißt es in dem Bericht.

Während die Sofortmaßnahmen vor allem auf das Vermeiden von Verjährungen zum Jahresende 2023 ausgerichtet waren, sind in der Folge die von der Innenrevision geforderte komplette Aufarbeitung aller Rückstände sowie die Stabilisierung und Neuaufstellung der WJH in den Fokus genommen worden.

Als in der Praxis kurzfristig nicht umsetzbar haben sich dabei allerdings einzelne Empfehlungen der Innenrevision erwiesen. So soll zum Beispiel die Abarbeitung aller Rückstände nicht schon zum Ende des ersten Quartals 2024 abgeschlossen sein, sondern erst zum Jahresende. Maßgeblich ist dabei, dass die im Abschlussbericht der Innenrevision vorgeschlagene Akquise und Einarbeitung externer Fachkräfte in dem vorgeschlagenen Zeitrahmen nicht möglich ist. Das – ebenfalls empfohlene – Umsetzen von Personal der WJH aus anderen Sozialzentren würde darüber hinaus deren fachliche Stabilität gefährden und dort mit finanziellen Risiken einhergehen. Weitere Verjährungen drohen dennoch nicht, die Verjährungsfristen enden bei den in Rede stehenden Fällen immer erst zum Ende eines Jahres. Zudem sind bereits zusätzliche Stellen für Fach- und Unterstützungskräfte im Einstellungsverfahren, teils sind Kräfte bereits im Einsatz.

Weiteren Maßnahmen zur Stabilisierung der WJH im betreffenden Sozialzentrum erfolgen vor diesem Hintergrund – anders als von der Innenrevision vorgeschlagen – nicht erst im Anschluss an die Abarbeitung aller Rückstände, sondern parallel dazu. So wird die WJH des betreffenden Sozialzentrums befristet unter die besondere Aufsicht der Jugendamtsleitung gestellt, die Dienst- und Fachaufsicht wird ab Februar neu organisiert und eng an die Leitung des Jugendamtes angebunden. Um höchste fachliche Standards zu sichern, sollen sich Referatsleitungen künftig gegenseitig sozialzentrumsübergreifend vertreten statt auf der nächst höheren Leitungsebene innerhalb eines Sozialzentrums.

Neben streng priorisierter Sachbearbeitung im betroffenen Sozialzentrum wird derzeit für alle Sozialzentren ein einheitliches Wiedervorlagensystem für Kostenerstattungsfälle mit anderen Jugendämtern eingeführt, in das immer die nächst höhere Führungsebene (Referatsleitung) eingebunden ist. Und schließlich sollen die Überlegungen der Innenrevision zur grundsätzlichen Neuaufstellung der WJH bis hin zur Zentralisierung an einem Standort einfließen in eine umfassende Organisationsuntersuchung im Amt für Soziale Dienste, für die eine Ausschreibung derzeit vorbereitet wird.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de