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Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Senat stellt Gebührenmodell bei Entwässerung neu auf

In Bremen gibt es künftig für alle Grundstücke eine gesplittete Gebühr

05.12.2023

In der Stadt Bremen wird künftig für die Einleitung von Abwasser beim Festsetzen der Entwässerungsgebühren zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser unterschieden. Die Abwassergebühr als Einheitsgebühr für die Schmutzwasser- und die Niederschlagswasserbeseitigung entfällt. Den Auftrag für eine entsprechende Änderung des Entwässerungsgebührenortsgesetzes hat der Senat heute (5. Dezember 2023) auf den Weg gebracht.

Bisher werden nur für Grundstücke mit mindestens 1.000 Quadratmetern versiegelter und an den öffentlichen Kanal angeschlossener Fläche die Niederschlagswassergebühren nach dem sogenannten Flächenmaßstab erhoben. Zukünftig soll sich die Entwässerungsgebühr auch für Nutzer kleinerer Grundstücke aus zwei Komponenten zusammensetzen. Erstens wird eine Gebühr für das Schmutzwasser fällig. Diese richtet sich danach, wieviel Kubikmeter Frischwasser verbraucht wurde. Die zweite Komponente bildet eine Gebühr für die Regenwasserentwässerung. Diese berechnet sich anhand der versiegelten und an das Kanalsystem angeschlossenen Flächen auf dem jeweiligen Grundstück. Je größer die versiegelte Fläche ist, desto höher fällt die Gebühr hier aus.

Das neue Modell soll ab dem 1. April kommenden Jahres greifen. Allerdings wird in den allermeisten Fällen die Gebühr für das Niederschlagswasser dann noch nicht festgesetzt werden können. Zunächst müssen entsprechende Daten über die gebührenpflichtigen Flächen auf einem Grundstück erhoben werden. Betroffen hiervon sind rund 108.000 Grundstücke in der Stadtgemeinde Bremen. Die Niederschlagswassergebühr wird dann nach Erhebung der Daten ab dem 1. April 2024 festgesetzt..

Die flächendeckende Einführung der gesplitteten Abwassergebühr bedeutet für die Verwaltung einen erheblichen Aufwand, da nunmehr die versiegelten Flächen von mehr als einhunderttausend Grundstücken erfasst werden müssen. So erklärt sich auch, dass die komplette Umstellung voraussichtlich bis Ende 2026 dauern wird. Mit der Änderung der Gebührenordnung zum 1. April 2024 wird außerdem eine Anpassung der Höhe der Gebühren vorgenommen werden.

"Die neue Gebührenstruktur setzt einen deutlichen Anreiz, sein Grundstück grün und für Wasser durchlässig zu gestalten", beschreibt die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Kathrin Moosdorf, einen deutlichen Vorteil des neuen Modells. "Das ist ein Beitrag für den Umwelt- und Klimaschutz. Wasser kann besser versickern, es bleibt in der Stadt und kühlt die Stadt in Hitzeperioden. Und es ist ein Anreiz Wasser zu sammeln, die eigene Regentonne aufzustellen und das Wasser später zum Gießen zu nutzen. Wir brauchen in der Klimakrise einen nachhaltigen Umgang mit Wasser. Das angepasste neue Gebührenmodell unterstützt den Wandel genau in diese Richtung."

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96269, E-Mail: ramona.schlee@umwelt.bremen.de