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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Antrag auf Fortsetzung der Primatenversuche abgelehnt

14.11.2023

Das Ressort der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat den Neuantrag von Prof. Dr. Andreas Kreiter auf Fortsetzung der Versuche an Primaten abgelehnt. Nach umfassender Prüfung des Antrags "Raumzeitliche Dynamik kognitiver Prozesse des Säugetiergehirns" und der Beauftragung verschiedener Gutachterinnen und Gutachter kam die senatorische Behörde zu dem Fazit, dass die Belastung der Versuchstiere nicht durch den angestrebten Erkenntnisgewinn gerechtfertigt werden kann und das Versuchsvorhaben damit ethisch nicht vertretbar ist.

Die Leiden der Makaken sind aus Sicht der senatorischen Behörde als schwer im Sinne der Europäischen Tierversuchsrichtlinie zu qualifizieren. Die Affen werden im Rahmen dieses Versuchsvorhabens bereits über Jahre eingesetzt. Das heißt, sie sind jahrelang den Haltungs- und Versuchsbedingungen sowie den daraus resultierenden Folgen ausgesetzt. Zu diesen Versuchen gehören neben dem regelmäßigen Wasserentzug und der Fixierung im sogenannten Primatenstuhl auch umfangreiche Kopfoperationen.

Die klinische Verwendbarkeit des angestrebten Erkenntnisgewinns ist hingegen ungewiss. Auch im Rahmen der Grundlagenforschung ist zu fordern, dass für die Rechtfertigung eines Tierversuchs ein klinischer Anwendungsnutzen des zu erwartenden Erkenntnisgewinns in zeitlicher Nähe wahrscheinlich ist. Dies gilt insbesondere, wenn ein Tierversuch zur Grundlagenforschung bereits über einen längeren Zeitraum in ähnlicher Form durchgeführt wird. Die klinische Verwendbarkeit des angestrebten Erkenntnisgewinns ist hingegen ungewiss.

Affen sind sehr intelligente Tiere, die in der Lage sind, ihre Lebenswirklichkeit zu erfassen und unter den Folgen vielfacher Einschränkungen zu leiden. Das Ausmaß dieses Leidens ist von außen betrachtet oft nur schwer zu erkennen. Makaken – wie im Übrigen fast alle Tiere – verbergen Schmerzen, Leiden und Schäden so lange wie möglich, um ihre Position innerhalb der Gruppe nicht zu gefährden und nicht interessant für Jäger zu werden. Dieses Verhalten zeigen Tiere auch im Labor. Neurophysiologische Versuche bedeuten ein Leben lang schwere Leiden und können bei Affen dazu führen, dass sich aufgrund der Belastung Verhaltensstörungen entwickeln. Zusätzlich steht die Einstufung des möglichen Erkenntnisgewinns in einer Wechselbeziehung zum Grad der Belastung. Je schwerer belastet das Tier ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch die Ergebnisse im Versuch verfälscht sein können.

Hintergrund

In den Jahren 2022 und 2023 gab die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz auf der Grundlage eines früheren Genehmigungsverfahrens vier Fachgutachten zur Bewertung des Versuchsvorhabens in Auftrag. Zwei dieser Gutachten befassen sich mit der Einschätzung der Belastungen, denen die Versuchstiere durch die Haltungsbedingungen und die verschiedenen Versuchsmaßnahmen ausgesetzt sind. Gegenstand der anderen beiden Gutachten war die Prüfung der Frage, ob Alternativmethoden existieren, die die Versuchstiere weniger oder gar nicht belasten würden. Nachdem diese Gutachten der Genehmigungsbehörde vorlagen, beauftragte das Gesundheitsressort im Jahr 2023 einen weiteren Sachverständigen, unter Auswertung dieser vier Gutachten die ethische Vertretbarkeit des Versuchsvorhabens einzuschätzen. Außerdem bat sie das Bundesinstitut für Risikobewertung um eine Stellungnahme zu etwaigen Alternativen zu den beantragten Tierversuchen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de