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Der Senator für Kultur

Der Bremer Förderpreis für Bildende Kunst 2023 wird ausgeschrieben

26.09.2023

Zum 47. Mal vergibt der Senator für Kultur den Bremer Förderpreis für Bildende Kunst. Der Preis wird für besondere künstlerische Leistungen vergeben und ist mit 6.000 Euro dotiert. Die Preisträgerin oder der Preisträger erhält darüber hinaus eine Einzelausstellung sowie einen Katalogzuschuss in Höhe von 3.000 Euro.

Teilnehmen können alle Künstlerinnen und Künstler bis 40 Jahre mit abgeschlossenem Studium, die ihren Wohnsitz im Land Bremen oder seinem näheren Einzugsbereich haben. Künstlerinnen und Künstler, die die Altersgrenze von 40 Jahren schon überschritten haben, können sich bewerben, wenn ihr Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre zurückliegt.

Künstlerinnen und Künstler, die keinen Abschluss einer Kunstakademie oder einer vergleichbaren Einrichtung vorweisen können, müssen eine dreijährige Ausstellungstätigkeit mit Fachkritik in öffentlichen Medien belegen.

Die Ausschreibung, die Bewerbungsrichtlinien und das Bewerbungsformular stehen auf der Webseite der Städtischen Galerie Bremen unter www.staedtischegalerie-bremen.de im Bereich Förderprogramme zum Download bereit.

Der Bewerbungsschluss ist der 5. November 2023. Später eintreffende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Rückfragen können per Mail gerichtet werden an staedtische-galerie@kunst.bremen.de oder an ingmar.laehnemann@kultur.bremen.de. Telefonische Auskunft ist unter (0421) 361-5826 möglich.

Ansprechpartner für die Medien:
Werner Wick, Pressesprecher beim Senator für Kultur, Tel.: (0421) 361-16173, E-Mail: werner.wick@kultur.bremen.de