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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Energiekosten: Hilfe für Menschen ohne Anspruch auf Sozialleistungen

Senatorin Dr. Schilling appelliert: "Nehmen Sie den Härtefallfonds in Anspruch, bevor Ihnen Strom oder Gas abgedreht werden"

20.09.2023

Haushalte im Land Bremen, die wegen gestiegener Energiepreise mit der Sperrung der Strom-, Gas- oder Wasserzufuhr konfrontiert sind, können Zahlungen aus einem Härtefallfonds in Anspruch nehmen. Die zuständige Deputation für Soziales, Jugend und Integration hat heute (20. September 2023) eine Richtlinie verabschiedet, die die Details der Umsetzung regelt. Der Fonds greift, wenn eine Strom-, Gas- oder Wasser-Sperre angekündigt oder bereits umgesetzt ist. In seiner erweiterten Form ist er ausdrücklich für Haushalte gedacht, die keine Transferleistungen beziehen.

Der Härtefallfonds war im Jahr 2021 ursprünglich als einmaliges Hilfesystem aufgelegt worden für Haushalte im Bezug von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen). Die Mittel sollten Energie- und Wassersperren abwenden, wenn im Einzelfall alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Angesichts der durch den Krieg gegen die Ukraine bedingten Energiepreiskrise ab 2022 hatte der Senat den Fonds noch in der vergangenen Legislaturperiode – im April 2023 – auf Haushalte ausgeweitet, deren Einkommen so hoch ist, dass sie keine Transferleistungen in Anspruch nehmen können.

Die Neuregelung ist auf der anderen Seite an Einkommens- und Barvermögensgrenzen gebunden. So gilt für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern – bei einer angenommenen Warmmiete von 1.000 Euro – beispielsweise eine Einkommensgrenze von 3.057 Euro netto, Leistungen wie Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsleistungen werden eingerechnet. Das verfügbare Barvermögen (auch auf Giro- oder Sparkonten) darf in dieser Beispielsfamilie 21.000 Euro nicht übersteigen.

Die Leistungen werden bei den Verbraucherzentralen in Bremen und Bremerhaven beantragt, die als "Kompetenzstellen" die Abwicklung übernehmen und darüber hinaus Energieberatungen anbahnen können. Die Kompetenzstellen sollen ihre Tätigkeit im Laufe der nächsten Wochen aufnehmen.

"Haushalte können direkt auf die Kompetenzstellen zugehen und Unterstützung beantragen", erläuterte Sozialsenatorin Dr. Schilling. "Das gilt auch in jenen Fällen, in denen eigentlich gesetzliche Ansprüche auf einmalige Leistungen beim Jobcenter oder dem Amt für Soziale Dienste bestehen würden. Wegen enger Fristen im Mahnverfahren wären die Sperren in den meisten Fällen auf andere Weise kaum noch abzuwenden."

Der erweiterte Härtefallfonds soll auch im Jahr 2024 weitergeführt werden.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de