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Der Senator für Finanzen

Bremischer Aktionstag gegen Schwarzarbeit

18.09.2023

Im Rahmen der gemeinsamen Aktionstage gegen Schwarzarbeit haben Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gemeinsam mit Bediensteten der zuständigen kommunalen Behörden in den Ländern Bremen und Niedersachsen Prüfungen im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung durchgeführt. Der Schwerpunkt der Prüfungen lag im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. An den Überprüfungen im Land Bremen waren auch Beschäftigte der Gewerbeaufsicht, der Sonderkommission Mindestentgelt und der BG BAU beteiligt.

Das gemeinsame Ziel: Die gegenseitige Unterstützung bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Die Prüferinnen und Prüfer haben am 12. September 2023 insgesamt vier Baustellen im Land Bremen geprüft. Dabei wurden 62 Personen in 25 Betrieben überprüft.

Die kommunalen Behörden legten den Fokus ihrer Untersuchungen darauf, ob alle handwerks- und gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Es wurden hierbei keine mutmaßlichen Verstöße gegen die Handwerksordnung oder gegen die Gewerbeordnung festgestellt. Während der Kontrolle ergab sich ein Sachverhalt, der die weitere Prüfung der Sonderkommission Mindestentgelt erfordert, und ein Sachverhalt, der die weitere Prüfung der Gewerbeaufsicht nötig macht.

Die Bediensteten der FKS prüften unter anderem, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden.

Während der Prüfmaßnahmen ergaben sich insgesamt vier Sachverhalte, die weitere Überprüfungen durch die FKS erfordern. So bedarf es zunächst in zwei Fällen der weiteren Prüfung, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde und in weiteren zwei Fällen, ob die gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung eingehalten wurden.

In sieben Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Ausweismitführungspflicht eingeleitet.

Soweit sich die Verdachtsfälle bestätigen, werden Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Finanzsenator Björn Fecker sagte dazu: "Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind keine Kavaliersdelikte. Mit den Kontrollen wollen wir Menschen vor Ausbeutung schützen und den fairen Wettbewerb sicherstellen. Der Aktionstag ist eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug. In diesem Bemühen werden wir nicht nachlassen."

Abteilungsleiter Marcus Jaeger von der Direktion VII der Generalzolldirektion betont: "Die Aktionstage zeigen erneut, dass sich die Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung und den Kommunen bewährt hat. Nur durch ein gemeinsames und gezieltes Handeln der zuständigen Behörden kann die Schattenwirtschaft dauerhaft minimiert und ehrliche Unternehmen geschützt werden."

Die Aktionstage zur Bekämpfung der Schwarzarbeit werden im Land Bremen seit dem Jahr 2015 zweimal jährlich durchgeführt und dabei gemeinsam vom Senator für Finanzen und der Generalzolldirektion koordiniert.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail matthias.makosch@finanzen.bremen.de