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Der Senator für Finanzen

Finanzministerinnen und Finanzminister von 12 Ländern bedauern Beschluss der Bayerischen Staatsregierung zur Einreichung einer Verfassungsklage gegen den Finanzkraftausgleich

Gemeinsame Presseerklärung zur Klage Bayerns gegen Finanzkraftausgleich

04.07.2023

Die Bayerische Staatsregierung hat heute beschlossen, einen Antrag auf Durchführung eines Normenkontrollverfahrens beim Bundesverfassungsgericht gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich einzureichen.

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen nehmen dies mit großem Bedauern zur Kenntnis. Erst durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen wie etwa Bildung und Verkehrsinfrastruktur im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Daher bekennt sich die überwiegende Mehrheit der Länder – sowohl Geber- als auch Nehmerländer - zu den geltenden Regelungen des Finanzkraftausgleichs. Sie kritisieren deshalb den Beschluss Bayerns, gegen die erst im Jahr 2020 in Kraft getretenen Regelungen zu klagen. Es bestehen keine Zweifel, dass der geltende Finanzkraftausgleich den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht. Die genannten Länder sehen dem Ausgang des verfassungsgerichtlichen Verfahrens deshalb gelassen entgegen.

Dazu Finanzsenator Dietmar Strehl: "Der Finanzkraftausgleich stützt nicht nur die finanzschwächeren Bundesländer. Im Vergleich zur alten Regelung entlastet der aktuelle Finanzausgleich auch die finanzkräftigen Bundesländer. Vor diesem Hintergrund ist die Klage Bayerns überhaupt nicht zu verstehen. Bayern hat mit dem geltenden Ausgleichssystem mehr Geld zur Verfügung, als es braucht, um alle staatlichen Aufgaben zu erledigen. Bremen oder Berlin sind dagegen nach wie vor unterfinanziert. Vor diesem Hintergrund ist die Klage Bayern unsolidarisch und völlig daneben."

Hintergrund: Bund und Länder haben sich nach einem intensiven, mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail ramona.schlee@finanzen.bremen.de