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Sonstige

Internationaler Tag gegen Tiertransporte am 14. Juni 2023

14.06.2023

Pressemitteilung der Landestierschutzbeauftragten

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Millionen von Tieren werden jeden Tag transportiert und leiden unter Stress, Angst, Schmerzen unter tierschutzwidrigen Bedingungen. Vor allem zu dieser Jahreszeit, wo die Temperaturen wieder steigen, sind die Transporte für die Tiere eine einzige Qual. Tierschutzorganisationen rufen daher seit einigen Jahren am 14. Juni zum internationalen Aktionstag gegen Tiertransporte auf. Die größte Aktion startet in diesem Jahr in Berlin vor dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und endet vor dem Brandenburger Tor am Pariser Platz, wo ein vier Meter großes, lebensechtes 3D-Modell einer Kuh an einem Kran vor dem Hintergrund eines Modells eines 20 Meter langen und sechs Meter hohen Tiertransportschiffes hängen wird. Dies soll an die Tragödie erinnern, bei der im Frühjahr 2021 nach einer dreimonatigen Irrfahrt 1.600 Rinder notgetötet werden mussten - beziehungsweise der Rest, der bis dahin noch lebenden Tiere.

"Es sind bei weitem nicht solche Einzelereignisse, die Tiertransporte zu einem Hotspot für Tierleid machen. Auch die chronischen Probleme im Zusammenhang mit Tiertransporten, wie zu lange Transportzeiten, Überladung von Transportfahrzeugen, mangelhafte Wasser- und Futterversorgung, Verstöße gegen Ruhezeiten für die Tiere und sogar der Transport nicht-transportfähiger Tiere, spiegeln die alltäglichen Qualen der transportierten Tiere wider und sind eher die Regel als die Ausnahme", erläutert die Landestierschutzbeauftragte des Landes Bremen, Prof. Dr. Sibylle Wenzel.

Selbst mit Jungtieren – die in besonderem Maße schutzwürdig sind - wird auf den Transporten gnadenlos umgegangen. Nicht abgesetzte Kälber sind nicht transportfähig und dürfen daher nach EU-Recht nicht transportiert werden. Obwohl seit diesem Jahr deutsche Kälber erst mit 28 Tagen transportiert werden dürfen, kann dies nur als fauler Kompromiss angesehen werden, da auch zu diesem Zeitpunkt aus tiermedizinischer Sicht die Tiere noch viel zu jung sind und eine bedürfnisdeckende Versorgung im Grunde nicht möglich ist.

Keine Gnade erfahren schließlich tausende von Rindern, Schafen und Ziegen, die jährlich über Tage in bis zu 6000 Kilometer entfernte sogenannte tierschutzrechtliche Hochrisikodrittstaaten geschickt werden. Langjährige und vielfältige Beobachtungen haben gezeigt, dass Tierschutzstandards nicht eingehalten werden. "Im Gegenteil, was diese Tiere häufig erfahren müssen, ist nicht in Worte zu fassen und lässt mich tief verzweifeln. Ein sofortiges Verbot von Langstreckentransporten in tierschutzrechtliche Hochrisikodrittstaaten ist die logische Konsequenz, aber bislang von der deutschen Regierung leider nicht umgesetzt worden", so Sibylle Wenzel. Dass ein solches Verbot rechtlich möglich ist, bestätigen bereits mehrere juristische Gutachten. Auch die mit Wirkung zum 1. Juli 2023 durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zurückgezogenen deutschen Veterinärbescheinigungen für den Export lebender Tiere aus Deutschland in bestimmte Länder außerhalb der Europäischen Union ändern hieran nichts, da diese Bescheinigungen anderweitig ausgestellt werden können. Die Transporte gehen also uneingeschränkt weiter.

Langstreckentransporte (länger als acht Stunden) im Allgemeinen bedeuten für die Tiere immenses Leid und enorme Verletzungsgefahren. Ein Transport über lange Strecken für eine große Gruppe an Tieren, die sich nicht kennen, bedeutet in hohem Maß Stress für das Einzeltier. Hinzu kommt, dass die Tiere häufig durch lebenslange, haltungsbedingte Einschränkungen überhaupt nicht auf eine solche Belastung vorbereitet sind. "Jeder, der in Bus oder Bahn mal keinen Sitzplatz erhalten hat und auch sonst keine Möglichkeit sich festzuhalten oder anzulehnen, kann erahnen, wie anstrengend das permanente Ausbalancieren ist. Kleinere und schwächere Tiere vermeiden das Liegen so lange es geht, andere haben schlicht keinen Platz dazu". Selbst bei optimaler Ausstattung der Fahrzeuge und bei optimal geschultem Personal können Langstreckentransporte nie tierschutzkonform sein. "Der Langstreckentransport verstößt aus meiner Sicht unweigerlich gegen die EU-Tiertransportverordnung und ist daher unverzüglich einzustellen", fordert Sibylle Wenzel. "Eigentlich eine klare Sache, wenn nicht die Gewinnmaximierung dagegenstehen würde". Auch wenn das Land Bremen grundsätzlich keinen Umschlagplatz für Tiertransporte darstellt, ist Bremen doch auch von dieser Thematik betroffen, wie beispielsweise im März dieses Jahres, als die Bremer Polizei einen Tiertransport mit sieben Pferden stoppte, die von den Niederlanden nach Rumänien transportiert werden sollten.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Prof. Dr. Sibylle Wenzel, Landestierschutzbeauftragte Bremen, Tel.: (0421) 361-92030, E-Mail: sibylle.wenzel@landestierschutz.bremen.de