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Sonstige

Insolvenzgeschehen im Jahr 2022 auf Vor-Corona-Niveau

23.05.2023

Pressemitteilung des Statistischen Landesamt Bremen

Im Jahr 2022 wurden 1.404 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei den Amtsgerichten im Land Bremen gestellt. Das sind 483 Anträge weniger (-25,6 Prozent) als im Jahr 2021.

Die Haupursache des deutlichen Rückgangs der Fallzahlen ist in der Abnahme der Verbraucherinsolvenzen zu sehen. Im Jahr 2022 wurden 997 Verfahren beantragt. Gegenüber 2021 bedeutet das einen Rückgang um 349 Verfahren (-25,9 Prozent). Der Rückgang steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahren. Diese Neuregelung war im Vorfeld erwartet worden und galt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglichte den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag spätestens im Jahr 2020 zunächst zurückhielten, um im Jahr 2021 von der Neuregelung zu profitieren. Das Ergebnis des Jahres 2022 entspricht dem Stand des Jahres 2018 (996) und liegt damit auf dem Niveau vor der Neuregelung und vor Corona.

Die Zahl der bei den bremischen Insolvenzgerichten beantragten Unternehmensinsolvenzen ist ebenfalls deutlich zurückgegangen auf 153 Anträge im Jahr 2022 gegenüber noch 229 im Vorjahr (-33,2 Prozent). Insgesamt waren mindestens 1.039 Arbeitsplätze durch die Unternehmensinsolvenzen gefährdet, es liegen nicht für alle Verfahren Angaben vor. Dabei wurden die meisten Anträge im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen gestellt (26), gefolgt vom Grundstücks- und Wohnungswesen (22), Verkehr und Lagerei (18) sowie dem Baugewerbe (17). Waren in den meisten Bereichen die Fallzahlen rückläufig, so sind sie im Baugewerbe und im Bereich der Dienstleistungen und dem Verarbeitenden Gewerbe gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Weitere Anträge im Jahr 2022 stammten von ehemals selbstständig Tätigen (216), Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren (29) und von Personen als Gesellschafter und Ähnliche (9).

Die vorgenannten Entwicklungen werden wesentlich durch das Geschehen in der Stadt Bremen getragen. Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen betrug 92 in 2022 gegenüber noch 100 in 2021 (-8,0 Prozent) sowie 30 Anträge in Bremerhaven gegenüber 12 in 2021. Von Verbrauchern und Verbraucherinnen wurden in der Stadt Bremen 752 Anträge in 2022 gegenüber 1.034 noch in 2021 (-27,3 Prozent), sowie in Bremerhaven 245 Anträge gegenüber 310 im Vorjahr (-21,0 Prozent) bei den Amtsgerichten eingereicht.

Auch 2022 wurden einige Fälle von Schuldnern und Schuldnerinnen an Bremer Gerichten bearbeitet, die ihren Sitz bzw. Wohnort außerhalb des Landes Bremen haben. Es handelt sich dabei um 31 Unternehmensinsolvenzen. Die Summe der voraussichtlichen Forderungen dieser 31 Insolvenzen belief sich auf 248 Millionen Euro. Aus allen im Land Bremen verhandelten 153 Unternehmensinsolvenzverfahren entstanden voraussichtliche Forderungen in Höhe von 1,19 Milliarden Euro.

Hinweis:
Im zeitlichen Vergleich der Unternehmensinsolvenzen müssen die Sonderregelungen und Wirtschaftshilfen in 2020 und 2021 berücksichtigt werden. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Für diejenigen Unternehmen, bei denen die Auszahlung der vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand, galt diese Regelung bis Ende April 2021 weiter. Erst zum 1. Mai 2021 galt diese Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens wieder vollumfänglich. Der in 2022 gemessene starke Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist zu einem großen Anteil auf die hohen Fallzahlen in 2021 zurückzuführen.

Unternehmensschließungen, die unabhängig von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen Gründen erfolgen, werden in der Insolvenzstatistik nicht erfasst, sodass die Zahl der Geschäftsaufgaben insgesamt höher ist. Dabei fließen die Daten erst in die Statistik ein, wenn ein Insolvenzgericht eine erste Entscheidung zum jeweiligen Verfahren gefällt hat. Daher wird für die Unternehmensinsolvenzen davon ausgegangen, dass der Eintritt eines Grunds für die Stellung eines Insolvenzantrages rund drei bis fünf Monate vor dem Berichtszeitraum liegt.

Umfassendes Datenmaterial zu den Insolvenzen im Land Bremen und den Städten Bremen und Bremerhaven kann im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Bremen unter www.statistik.bremen.de recherchiert werden: Die aktuellen Ergebnisse für das Jahr 2022 sind im Statistischen Bericht zusammengefasst. In der Datenbank Bremen Infosystem liegen aktuelle Monatsdaten und Jahresdaten in langen Zeitreihen vor.

Zum Download: Tabelle - Insolvenzen im Land Bremen 2022 (pdf, 39.7 KB)

Weitere Auskünfte erteilt:
Markus Habig
Telefon: (0421) 361 19999
E-Mail: markus.habig@statistik.bremen.de