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Elterngeld: Väteranteil im Land Bremen auf 21,5 Prozent gestiegen

2022 planten Männer im Land Bremen durchschnittlich mit 4,8 Monaten Elterngeldbezug, bei Frauen lag die durchschnittliche Bezugsdauer bei 14,5 Monaten

16.05.2023

Pressemitteilung des Statistischen Landesamt Bremen

Immer mehr Väter im Land Bremen bekommen Elterngeld. Im Jahr 2022 haben rund 3.243 Männer im Land Bremen Elterngeld erhalten, das waren 4,8 Prozent mehr als noch 2021. Wie das Statistisches Landesamt Bremen mitteilt, erhöhte sich damit der Väteranteil beim Elterngeld von 20,3 Prozent im Jahr 2021 auf 21,5 Prozent im Jahr 2022. Zum Vergleich: Bundesweit lag der Väteranteil 2022 bei 26,1 Prozent. Im Statistikportal zeigen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erstmals regionale Unterschiede des Elterngeldbezugs und des Väteranteils in interaktiven Karten und Grafiken (www.statistikportal.de/de/elterngeld).
Der Väteranteil gibt den Anteil der Männer an allen Elterngeldbeziehern und -bezieherinnen wieder. Er würde also genau 50 Prozent betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde.

Insgesamt bekamen 2022 rund 11.800 Frauen im Land Bremen Elterngeld. Dies ist zwar ein Rückgang von 2,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, allerdings erhielten im Land Bremen im Jahr 2022 immer noch mehr als dreimal so viele Frauen Elterngeld wie Männer.

In der Stadt Bremen lag der Väteranteil am Elterngeld 2022 mit 23,1 Prozent deutlich höher als in Bremerhaven (14 Prozent). Auch im deutschlandweiten Vergleich der Kreisstädte hatte Bremerhaven 2022 mit 14 Prozent den niedrigsten Väteranteil beim Elterngeldbezug.

Durchschnittlich planten Männer im Land Bremen 2022 für eine Dauer von 4,8 Monaten Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Das ist zwar ein Rückgang gegenüber 2021 (-0,2 Monate), allerdings planten Männer im Land Bremen damit länger Elterngeld zu beziehen als im Bundesdurchschnitt mit 3,6 Monaten.

Elterngeld ist eine Geldleistung des Staates, die Eltern in den ersten Lebensmonaten des neugeborenen Kindes in Anspruch nehmen können. Es wird gezahlt, wenn Eltern weniger oder gar nicht erwerbstätig sind, um sich selbst um die Betreuung des Kindes zu kümmern. Grundlage der vorliegenden Auswertung zum Elterngeld sind die Ergebnisse der Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes. Bei den hier verwendeten Daten wurde sowohl das Basiselterngeld als auch das Elterngeld Plus einbezogen. Eltern, deren Kinder nach dem 30. Juni 2015 geboren wurden, können zwischen dem Bezug von Basiselterngeld und von Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren. Die Bezugsdauer kann sich hierdurch verlängern, da aus einem Basiselterngeldmonat zwei Elterngeld Plus-Monate werden. Wenn beide Elternteile gleichzeitig vier Monate lang jeweils zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche arbeiten, wird zusätzlich ein Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten pro Elternteil gewährt.

Erstmals werden regionale Unterschiede des Elterngeldbezugs und des Väteranteils anhand von interaktiven Karten und Grafiken im Rahmen einer Publikation der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder anschaulich dargestellt und können ab sofort unter diesem Link https://www.statistikportal.de/de/elterngeld im Statistikportal erreicht werden.

Weitere Auskünfte erteilt:
Zentraler Auskunftsdienst, Telefon: (0421) 361 6070 , E-Mail: info@statistik.bremen.de