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Der Senator für Finanzen

Letzter Aufruf: Abgabe der Grundsteuererklärung

Finanzämter verschicken ab heute Erinnerungsschreiben an die Eigentümerinnen und Eigentümer

23.03.2023

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung ist am 31. Januar 2023 im Land Bremen abgelaufen. Rund 90 Prozent aller Erklärungen haben die Finanzämter im Land Bremen erreicht. In Zahlen sind das 212.412 Erklärungen von erwarteten 237.218. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die noch keine Erklärung abgegeben haben, erhalten nun ein Erinnerungsschreiben mit der Aufforderung, die Erklärung innerhalb von vier Wochen nachzureichen. Die Abgabepflicht wird durch die im Erinnerungsschreiben genannte Frist nicht verlängert.

Die Grundsteuerwerterklärung kann weiterhin digital über Mein ELSTER abgegeben werden. Privaten Eigentümerinnen und Eigentümern steht für Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie unbebaute Grundstücke zusätzlich der vereinfachte Online-Service "www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de" zur Verfügung. Hierfür ist kein ELSTER-Zugang nötig. Sollte eine elektronische Abgabe nicht möglich sein, können die Papier-Formulare bei den Finanzämtern abgeholt werden. Hilfestellungen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen für ELSTER, Antworten auf häufige Fragen sowie Formulare finden Eigentümerinnen und Eigentümer auf der Internetseite des Finanzressorts www.grundsteuer.bremen.de.

Dazu Finanzsenator Dietmar Strehl: "Bremen hat schon jetzt eine der besten Abgabequoten bundesweit. Das ist auch ein Ergebnis der guten Arbeit der Finanzämter in Bremen und Bremerhaven, die vielen Bürgerinnen und Bürgern beim Ausfüllen der Formulare geholfen haben. Trotzdem: Noch fehlen uns etwa zehn Prozent der Erklärungen. Die aktuell verschickten Erinnerungsschreiben fordern diese Eigentümerinnen und Eigentümer letztmalig auf, ihrer Pflicht zur Erklärung nachzukommen."

Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, behält sich das Finanzamt vor, Verspätungszuschläge zu erheben oder die Werte der Grundstücke zu schätzen. Daneben besteht die Möglichkeit, Zwangsgelder festzusetzen.

Damit alle Erklärungen so schnell wie möglich bearbeitet werden können, bittet das Finanzamt um Geduld und Verständnis, zunächst von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand von Erklärungen und Einsprüchen möglichst abzusehen. Die Bearbeitungsdauer kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 bestätigt, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Als Begründung nannte das Gericht, dass die Einheitsbewertung auf Wertverhältnisse von 1964 (in den neuen Bundesländern sogar auf Wertverhältnisse von 1935) zurückgreift. Eine Aktualisierung der Werte ist seither nicht erfolgt. Die tatsächlichen Wertentwicklungen auf dem Grundstücksmarkt wurden nicht berücksichtigt. Das soll mit der Reform zur Grundsteuer behoben werden. Wichtig dabei ist: Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer soll sich nicht verändern. Insgesamt sind im Land Bremen rund 240.000 sogenannte wirtschaftliche Einheiten neu zu bewerten, auf Bremerhaven entfallen davon rund 35.000. Die Grundsteuer kommt vollständig den Kommunen zugute. Die Stadt Bremen hat 2021 rund 178 Millionen Euro Grundsteuer eingenommen, Bremerhaven knapp 32 Millionen Euro.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail ramona.schlee@finanzen.bremen.de