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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Solardachpflicht in Bremen: Gesetzgebungsverfahren startet

02.02.2023

Die öffentliche Anhörung zum ersten Entwurf des Bremischen Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) zur Stromerzeugung aus Solarenergie (BremSolarG) ist am 31. Januar 2023 gestartet. Im nächsten Schritt des Verfahrens werden somit alle relevanten Institutionen, Verbände und wichtige zivilgesellschaftliche Initiativen um Bewertung und Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf gebeten.

Installation einer Solaranlage. Foto: Bill Mead, Unsplash
Installation einer Solaranlage. Foto: Bill Mead, Unsplash

Das Land Bremen hat sich gemäß der Enquetekommission der Bremischen Bürgerschaft zum Ziel gesetzt, seine Treibhausgasemissionen drastisch zu reduzieren und bis 2038 Klimaneutralität zu erreichen. Hierfür ist es notwendig, möglichst alle baulichen Anlagen zur solaren Stromerzeugung zu nutzen und neue Potenzialflächen für die solare Stromnutzung insbesondere im urbanen Bereich zu schaffen. Ebenso ist eine Solardachpflicht zur Umsetzung der nach dem Abschlussbericht der Klima-Enquetekommission "Klimaschutzstrategie für das Land Bremen" empfohlenen Klimaschutzstrategie erforderlich.

Allgemeines Ziel des Gesetzes ist es mithin, eine umweltverträgliche und ressourcenschonende Erzeugung von Energie zu gewährleisten. Das Gesetz dient der Kohlenstoffdioxidminderung und der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Stromsektor und damit dem Klimaschutz. Dafür sollen für Photovoltaikanlagen geeignete Dachflächen möglichst weitgehend genutzt aber auch Potenzialflächen auf Neubauten und über Neubauten von versiegelten Kraftfahrzeugstellplätzen erst geschaffen werden.

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

Zu diesem Zwecke regelt das Gesetz eine allgemeine Pflicht für Bauträger von Neubauten zur Installation und zum Betrieb von PV-Anlagen auf 70 Prozent der geeigneten Bruttodachfläche. Außerdem soll es eine anlassbezogene Pflicht für Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden geben, die erst entsteht, wenn das Dach des Gebäudes grundlegend saniert wird.

Daneben ist für Bauträger beim Neubau (hier besteht die Pflicht zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes) versiegelter Stellplätze für Kraftfahrzeuge ab einer Gesamtgröße von 25 Stellplätzen die Pflicht geregelt, diese zu mindestens 60 Prozent zu überdachen und möglichst weitgehend mit einer Photovoltaikanlage auszustatten.

"Solarenergie macht unsere Energieversorgung klimaneutral, sicher und unabhängig"

Solarenergie: schützt nicht nur das Klima, sondern reduziert auch die Strom- und Heizkosten. Foto: Alexander Fanslau, energiekonsens
"Solarenergie: schützt nicht nur das Klima, sondern reduziert auch die Strom- und Heizkosten". Foto: Alexander Fanslau, energiekonsens

Klimaschutzsenatorin Dr. Maike Schaefer: "Unsere Klimaziele sind ehrgeizig, das ist uns bewusst. Doch die Klimakrise ist weit vorangeschritten, uns rennt die Zeit davon. Damit wir die notwendigen Emissionsreduktionen in Bremen erreichen können, braucht es eben auch ambitionierte Maßnahmen. Diese wurden uns unter anderem von der Klima-Enquetekommission so vorgeschlagen und wir setzen die Maßnahmen, wie unter anderem die Solardachpflicht, jetzt um. Ich freue mich sehr, dass wir mit diesem bedeutenden Gesetzesentwurf nun den ersten Schritt gehen. Denn diese Solardachpflicht wird einen großen Anteil daran haben, dass wir unsere Klimaschutzziele erreichen. Durch die Einführung einer Pflicht für Bauherren und Eigentümerinnen und Eigentümer von Neubauten und Bestandsgebäuden, Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dachflächen zu installieren und zu betreiben, können wir die Potenziale, die uns Solarenergie bietet, möglichst schnell nutzen. Auch Hausbesitzerinnen und –besitzer profitieren davon, wenn sie eine PV- oder Solarthermieanlage auf ihrem Dach installieren, da sich diese nach kurzer Zeit energetisch amortisiert. Der Krieg in der Ukraine zeigt zudem die Dringlichkeit einmal mehr auf: Die Solardachpflicht trägt nicht nur zu einer klimaneutralen, sondern auch zu einer sicheren und unabhängigen Energieversorgung in Bremen bei."

So geht es jetzt weiter

Nachdem die öffentliche Anhörung am 22. Februar 2023 abgeschlossen sein wird, werden gegebenenfalls Gesetzesanpassungen vorgenommen. Die Deputation für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie sowie die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung werden voraussichtlich im März dazu beraten und beschließen. Eine entsprechende Senatsbefassung ist für April geplant, sodass laut aktueller Planung die Bremische Bürgerschaft das BremSolG in der Sitzung am 26. April 2023 beschließen und dieses ab Mai in Kraft treten kann.

"Klar ist aber, dass es natürlich Übergangsfristen, Ausnahmen, Anrechnungsmöglichkeiten sowie Befreiungstatbestände geben wird. Im nächsten Schritt werten wir die Ergebnisse der Anhörung aus, passen den Entwurf entsprechend an und geben ihn dann in die politischen Gremien. Um den Planenden, Bauenden und Eigentümerinnen und Eigentümer die Umsetzung der Bremer Solarpflicht zu erleichtern, wird der der Senat nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Informations- und Beratungsangebote schaffen. Wir lassen hier niemanden alleine. Mit dem Klima Bau Zentrum in der Innenstadt haben wir zum Beispiel bereits eine Beratungsstelle geschaffen, wo sich Bürgerinnen und Bürger über Förderungsmöglichkeiten sowie technische Umsetzungswege zum Thema Solarenergie informieren können", betont Schaefer.

Achtung Redaktionen:
Die Pressestelle des Senats bietet Ihnen die Fotos zu dieser Mitteilung zur honorarfreien Veröffentlichung an. Fotos:
Foto-Download - Solarpanel wird eingesetzt (jpg, 1.1 MB)
Foto-Download - Blick aufs Dach (jpg, 354.8 KB)

Ansprechpartnerin für die Medien:
Linda Neddermann, Pressesprecherin bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-79199, E-Mail: linda.neddermann@umwelt.bremen.de