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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Verantwortung für andere übernehmen

Ehrenamtliche rechtliche Betreuung und das Ausüben einer Vorsorgevollmacht / Reihe mit Informationsveranstaltungen ist neu aufgelegt

12.01.2023

Rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmachten sichern Menschen für den Fall ab, dass sie die zentralen Fragen ihres Lebens nicht mehr selbst entscheiden können. Diese Aufgaben können auch ehrenamtlich übernommen werden. Ein Informationsprogramm für Bremerinnen oder Bremer, die sich dieser Herausforderung stellen, bietet die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport ab Februar an. Es ist auch offen für Interessierte, die bislang noch keine Betreuung oder Vorsorgevollmacht übernommen haben.

Titelblatt der Informationsbroschüre. Foto: Sozialressort.
Titelblatt der Informationsbroschüre. Foto: Sozialressort.

Wer eine rechtliche Betreuung oder Vorsorgevollmacht übernimmt, trägt damit in erster Linie Verantwortung für die gesundheitlichen und die wirtschaftlichen Belange einer nahestehenden – oder auch einer fremden – Person. "Man bekommt es also mit den privatesten Lebensbereichen eines Menschen zu tun", sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. "Man gibt damit dem Menschen das gute Gefühl, dass ihre Belange in guten Händen sind."

Doch mit der persönlichen Beziehung allein ist es nicht getan: "Mit der Betreuung und mit dem Ausüben der Vorsorgevollmacht stellen sich manchmal komplizierte rechtliche Fragen", sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann anlässlich der Veröffentlichung der Fortbildungsbroschüre. Viele der Veranstaltungen würden daher geleitet von ausgewiesenen Expertinnen und Experten – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuern, Richterinnen und Richtern, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, Behördenmitarbeitern und Behördenmitarbeiterinnen sowie Pflegefachkräften.

Die Veranstaltungsreihe befasst sich unter anderem mit den Neuregelungen im Betreuungsrecht ab 2023 sowie mit den vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten, die Ehrenamtliche heute erwarten können. Themen sind darüber hinaus Fragen der Vermögensverwaltung, der Gesundheitsvorsorge und Patientenverfügung, der unterstützenden Entscheidungsfindung für Menschen mit Demenz, Angststörungen und Depressionen sowie haftungsrechtliche Fragen.

Die Teilnahme an den Vorträgen ist kostenfrei. Die Fortbildungsreihe wird getragen von der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten, in der Betreuungsvereine, Betreuungsgerichte und das Amt für Soziale Dienste vertreten sind. Dort liegt die Broschüre in den nächsten Tagen in gedruckter Form aus.

Zum Herunterladen findet sich die Broschüre hier: www.soziales.bremen.de/betreuung

Zur Begriffsklärung

Rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmachten sind ähnliche Institutionen, allerdings mit einem gravierenden Unterschied. Eine rechtliche Betreuung setzt das Gericht ein. Die rechtliche Betreuung können Verwandte wahrnehmen, aber auch unbescholtene Dritte. Sie findet unter Aufsicht des Gerichts statt. Mit der Vorsorgevollmacht dagegen überträgt eine voll geschäftsfähige erwachsene Person ihre Rechte eigenständig auf eine andere Person. Im Unterschied zur rechtlichen Betreuung steht der Vorsorgebevollmächtigte daher auch nicht unter Aufsicht des Gerichts, es handelt sich um eine rein privatrechtliche Vereinbarung zwischen zwei Personen. Der wesentliche Unterschied in der konkreten Arbeit sind damit die Darlegungspflichten gegenüber dem Gericht, die übrigen Belange unterscheiden sich nicht.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de