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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Amt für Soziale Dienste während der Corona-Pandemie durchgängig erreichbar

Senatorin Stahmann legt Sachstandsbericht in der Deputation vor

15.12.2022

Das Amt für Soziale Dienste (AfSD) ist in sämtlichen Phasen der Corona-Pandemie durchgängig auch für den Publikumsverkehr geöffnet geblieben, wenn auch zeitweise mit Einschränkungen, etwa durch Impf-, Masken- und Testpflicht für Besucherinnen und Besucher. Einen entsprechenden Sachstandsbericht hat Sozialsenatorin Anja Stahmann auf Wunsch der Deputation für Soziales, Jugend und Integration heute (Donnerstag, 15. Dezember 2022) vorgelegt.

"Das AfSD hat seinen Dienstbetrieb während der gesamten Pandemie aufrecht halten können", sagte die Senatorin verbunden mit einem Dank an die Beschäftigten: "Die Teams in allen sechs Sozialzentren und in den beiden Fachdiensten waren durchgehend erreichbar. Sie haben damit die sozialen Sicherungssysteme und die Jugendhilfe in der gesundheitspolitisch bislang wohl kritischsten Phase in der Geschichte der Bundesrepublik aufrechterhalten – und das unter Gefährdung ihrer eigenen Gesundheit", betonte die Senatorin. "Das kann man nicht hoch genug wertschätzen", zumal es unter den Beschäftigten auch schwere Krankheitsverläufe und Fälle von Long Covid gegeben habe. Abstandsregeln, erhöhter Krankenstand sowie Schichtarbeit zur Entzerrung der Teams hätten allerdings zeitweise zu Einschränkungen geführt, sodass beispielsweise in kritischen Phasen persönliche Termine nur mit längerem Vorlauf vergeben werden konnten. "Aber es hat keinen Zeitpunkt gegeben, zu dem persönliche Vorsprachen nicht möglich waren."

Auch mit Einführung der Warnstufe 4 im Januar dieses Jahres blieben die Sozialzentren sowie die beiden Fachdienste Flüchtlinge und Teilhabe geöffnet, sagte die Senatorin, allerdings nicht immer voraussetzungslos. Besucher über 18 Jahren mussten in der Regel aktuelle Impf-, Genesenen- oder Testnachweise vorlegen (3G). In besonderen Notlagen konnte nach fachlicher Abwägung aber auch davon abgesehen werden, wenn die Vorlage der Nachweise im Einzelfall unzumutbar gewesen wäre.

Hausbesuche – insbesondere durch das Jugendamt – hätten unter Einhaltung der üblichen Hygieneregeln in allen Warnstufen weiterhin stattgefunden, sodass auch die Krisenintervention und die Kindeswohlsicherung durchgängig besetzt und einsatzfähig gewesen seien, sagte Senatorin Stahmann weiter. In einigen Bereichen des Amtes, wie beispielsweise in den Häusern der Familie, wurden zudem während der Pandemie zusätzliche Angebote eingerichtet.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de