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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Neues Waldgesetz ermöglicht ökologische Zwischennutzung

Deputation beschließt Novelle des Bremischen Waldgesetzes

07.09.2022

Durch vielfache Änderungen im Landes- und Bundesrecht sowie aufgrund praktischer Erfahrungen der Vollzugsbehörden hat sich für das bremische Landeswaldgesetz eine Vielzahl an neuen Herausforderungen und Novellierungsbedarfen ergeben. Die staatliche Deputation für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie hat auf ihrer heutigen Sitzung (7. September 2022) einem neuen Gesetzesentwurf zugestimmt, der die dringend benötigten Änderungen und Novellierungen im Bremischen Waldgesetz bündelt. Unter anderem wird darin nun geregelt, wie mit ungenutzten Bauflächen, auf denen ein Wald entstanden ist, umgegangen wird.

Durch natürliche Ansamung kann im Laufe der Zeit auf ausgewiesenem Bauland Wald entstehen, da Planung und Entwicklung bestimmter Vorhaben viele Jahre in Anspruch nehmen können. Wenn dann das Land wieder so genutzt werden soll, wie es bauplanungsrechtlich beabsichtigt war, muss der Wald rechtlich wieder in Bauland umgewandelt werden. Diese Umwandlung erforderte bisher eine kostenintensive Kompensation des Waldes, was es für Bauherrinnen und Bauherren und Investorinnen und Investoren erschwerte, ihre Vorhaben in die Realität umzusetzen. Daher wurde in der Vergangenheit oftmals von vornherein verhindert, dass ein Wald erst entsteht – mit der Folge, dass Bauland über Jahre hinweg wüstes Brachland blieb.

Das neue Waldgesetz beinhaltet im Wesentlichen folgende Änderungen:

  • Es wird eine Ausnahme von der Kompensationspflicht kahlgeschlagener beziehungsweise gerodeter Wälder eingeführt, die jünger als 15 Jahre sind und sich auf Flächen befinden, die durch einen Bebauungsplan oder eine städtebauliche Satzung als Baufläche ausgewiesen sind. Hierdurch wird es für Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer attraktiver, die ungenutzte Fläche vorübergehend der Natur zu überlassen ("Natur auf Zeit").
  • Die Waldbehörden bekommen künftig die Möglichkeit, illegale Waldrodungen mit der Festsetzung von Ersatzgeldern zu ahnden.
  • Redaktionelle Änderungen machen die gesetzlichen Regelungen besser verständlich, sodass diese besser anzuwenden und umzusetzen sind.
  • Alte und inzwischen ungültige Gesetzesverweisungen werden bereinigt und durch gültige Verweise ersetzt. So werden beispielsweise die Verhaltensregeln ab jetzt direkt im Bremischen Waldgesetz aufgeführt. Das umfasst unter anderem die Regeln für das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen, das Verbot von Feuern und Rauchen in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober, das Überwachen von angezündeten Feuern, Betretensrechte und das Anbringen von Markierungen und Wegetafeln.

"Mit diesem Waldgesetz ist es uns gelungen, einen guten Kompromiss zwischen Naturschutz und Wirtschaft zu finden. Zum einen können jetzt künftig auf Brachflächen als ökologische Zwischennutzung Bäume wachsen und Wälder entstehen. Zum anderen brauchen Bauwillige keine finanziellen Folgen fürchten, wenn sie ihr Grundstück wieder für eine Bebauung umwandeln. Dadurch wird die Entstehung von Wäldern nicht von vornherein verhindert und die Flächen, die ursprünglich Bauflächen sind, stehen vorrübergehend der Natur zur Entfaltung zur Verfügung", kommentiert Umwelt- und Bausenatorin Dr. Maike Schaefer.

Der Entwurf des ersten Gesetzes zur Änderung des bremischen Waldgesetzes wurde ressortübergreifend und mit anerkannten Naturschutzvereinigungen und weiteren Beteiligten abgestimmt.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Linda Neddermann, Pressesprecherin bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-79199, E-Mail: linda.neddermann@umwelt.bremen.de