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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Trinkwasserschutz für Bremen Nord

Ausweisung eines Wasserschutzgebietes in Vegesack

04.05.2022

Zum Schutz des Grundwassers und zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung in Bremen-Nord wird die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes in Vegesack vorbereitet. Ein entsprechender Bericht wurde heute (4. Mai 2022) der Deputation für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie vorgestellt. Das aus Brunnen in Bremen-Blumenthal und Bremen-Vegesack geförderte Grundwasser wird im Wasserwerk Blumenthal zu Trinkwasser aufbereitet. Dieses qualitativ sehr hochwertige Grundwasser dient der Trinkwasserversorgung von Bevölkerung, Gewerbe und Industrie in Bremen-Nord. Die Wasserfassung in Blumenthal wird bereits seit vielen Jahren durch ein Wasserschutzgebiet gesichert. Zum Schutz der wertvollen Grundwasserressourcen soll nun auch der Nahbereich der bestehenden Wassergewinnungsanlage in Vegesack als Trinkwasserschutzgebiet ausgewiesen werden.

Vor Verunreinigungen ist das Grundwasser auf natürliche Weise durch Boden- und Deckschichten nur unvollständig geschützt. Die wirkungsvollste Maßnahme, um die Grundwasserqualität zu sichern, ist die Ausweisung von Wasserschutzgebieten. So können Gefahren für das Grundwasser bereits im Vorfeld abgewehrt werden. Ein Wasserschutzgebiet umfasst die gesamte Umgebung, in der Grundwasser für Trinkwasser gewonnen wird. Dabei wird es in mehrere Zonen unterteilt, die die Gefährdung einer möglichen Grundwasserverschmutzung für den jeweiligen Tiefbrunnen widerspiegeln. In den Schutzzonen sind daher gewisse Handlungen, die sich nachteilig auf das Grundwasser auswirken können, nur mit Einschränkungen beziehungsweise unter Erfüllung von Auflagen zulässig. In manchen Fällen ist eine Genehmigung durch die Umweltbehörde erforderlich. Einige Handlungen sind sogar verboten. Diese sind für Privathaushalte und kleinere Gewerbebetriebe im Regelfall jedoch nicht relevant (etwa Errichtung eines Tanklagers).

Bevor das formale Verfahren zur Festsetzung der Schutzzonen eingeleitet wird, informiert die senatorische Behörde die Öffentlichkeit, eine entsprechende Anhörung ist ebenfalls vorgesehen.

"Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Wir setzen daher alles daran, die Qualität des Trinkwassers sowohl für die bremische Bevölkerung als auch für den Nahrungsmittelstandort Bremen zu erhalten. Die Trinkwasserressourcen sind in Bremen begrenzt. Vor dem Hintergrund der Klimakrise und der abnehmenden Verfügbarkeit von Grundwasser ist dessen Schutz dringend geboten. Mit der Wasserschutzgebietsausweisung reduzieren wir langfristig den Bedarf an Zulieferungen von Trinkwasser aus dem niedersächsischen Umland", so Umweltsenatorin Dr. Maike Schaefer. "Jede und jeder Einzelne kann durch einfache Maßnahmen einen Beitrag zum Grundwasserschutz und damit zum Erhalt der wertvollen Trinkwasserressourcen leisten, zum Beispiel durch sparsame Verwendung von Trinkwasser, Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Garten und einem sorgsamen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie Mineralöle, Lösungsmittel und Farben."

Information der Öffentlichkeit
Auf der Internetseite www.wasserschutzgebiet-vegesack.bremen.de können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen über das geplante Wasserschutzgebiet in Bremen-Vegesack informieren. Hier kann neben einer Karte mit dem geplanten Schutzzonenverlauf auch eine Informationsbroschüre mit umfassenden Informationen zur Notwendigkeit der Schutzgebietsausweisung und spezifischen, sektoralen Auswirkungen heruntergeladen werden.

Aktueller Verfahrensstand und Zeitplan
Die Ausweisung des Schutzgebietes erfolgt auf Antrag des Wasserversorgers wesernetz Bremen (swb Bremen). Der Antrag wird im zweiten Quartal 2022 eingereicht. Nach Prüfung der Antragsunterlagen durch die Umweltbehörde erfolgt ein förmliches Verfahren, bei dem zunächst die Antragsunterlagen sowie der Entwurf der Wasserschutzgebietsverordnung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Betroffene können sich im Rahmen dieser Anhörung zu dem Vorhaben äußern. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens werden schließlich die Verläufe der Schutzzonen und die darin geltenden Regelungen durch die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau festgelegt und die Schutzgebietsverordnung erlassen. Die endgültige Ausweisung und Festsetzung des Wasserschutzgebietes Vegesack ist für das dritte Quartal 2022 geplant.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Linda Neddermann, Pressesprecherin bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-79199, E-Mail: linda.neddermann@umwelt.bremen.de