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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit informiert über Kurzgutachten zu Facebook-Fanpages

06.04.2022

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) informiert die ihrer Aufsicht unterstehenden öffentlichen Stellen über ein neues Kurzgutachten der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (www.datenschutzkonferenz-online.de/media/weitere_dokumente/DSK_Kurzgutachten_Facebook-Fanpages_V1_18.03.2022.pdf) zur Frage der datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook-Fanpages.

Dazu sagte Dr. Imke Sommer: "Europäischer Gerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Schleswig haben übereinstimmend festgestellt, dass Fanseiten-Betreiber für Facebooks Fehler mithaften. Dies ist für die Seiten-Betreiber fatal, weil Facebook seinen datenschutzrechtlichen Pflichten weder selbst in ausreichendem Umfang nachkommt, noch den mitverantwortlichen Seiten-Betreibern die notwendigen Informationen zur Verfügung stellt, die diese benötigen, um wiederum ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. Die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder haben hierzu ein gemeinsames Vorgehen beschlossen. Aufgrund ihrer Vorbildfunktion werden zunächst öffentliche Stellen in den Fokus genommen. Die Landesregierungen und die Bundesregierung haben gemeinsam eine gebündelte Verhandlungsmacht, die auch aus der Ausstiegsverpflichtung bei erwiesener Rechtswidrigkeit resultiert. Ihnen kann gelingen, woran sich bislang alle, die mit Facebook verhandelt haben, die Zähne ausgebissen haben: Facebook muss es den Fanseiten-Betreibern endlich ermöglichen, ihre Inhalte rechtskonform zu veröffentlichen."

In einem nächsten Schritt wird die LfDI wie ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Bund und den anderen Ländern überprüfen, ob oberste Landesbehörden Facebook-Fanpages betreiben. Falls ja, wird die LfDI darauf hinwirken, dass diese Facebook-Fanpages deaktiviert werden, sofern die Verantwortlichen die datenschutzrechtliche Konformität nicht nachweisen können. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hatte dieses Vorgehen bei ihrer 103. Konferenz beschlossen:
www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK_Beschluss_Facebook_Fanpages.pdf

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Imke Sommer, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Tel.: (0421) 361-2010