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Der Senator für Kultur

Senat setzt Unterstützung für Kulturschaffende in der Corona-Krise fort

09.03.2022

Senat und Kulturdeputationen haben sich in ihren Sitzungen am gestrigen Dienstag (8. März 2022) mit der möglichen Verlängerung der Hilfen für Kulturschaffende im Land Bremen befasst. Denn die Corona-Krise hat gerade im Kulturbereich zu nie zuvor gekannten negativen Folgen für die wirtschaftliche Lage von Kulturschaffenden und zu Einschränkungen ihrer Möglichkeit geführt, künstlerisch tätig zu sein. Der Bund wie auch die Länder haben zwar wirksame Programme aufgelegt, um die Betroffenen vor größerer Not zu bewahren und, soweit dies unter diesen Bedingungen möglich war, sie auch unterstützt, damit sie ihre künstlerische Produktion fortsetzen oder wiederaufnehmen konnten. Allerdings ist wegen der anhaltend schwierigen Pandemielage nun eine weitere Unterstützung erforderlich.

Kulturstaatsrätin Carmen Emigholz führte dazu in der Sitzung der Kulturdeputation aus: "In Bremen hat der Senat unverzüglich nach Beginn der Einschränkungen ein 'Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise' und im Nachgang ab Spätherbst 2020 eine Produktionsförderung durch ein umfassendes Stipendienprogramm beschlossen. Das Stipendienprogramm verfügt aber nur noch über geringfügige Restmittel, mit deren Hilfe leider nur noch wenige Anträge zu Ende geführt werden können. Aber Künstlerinnen und Künstler brauchen noch weitere Unterstützung, da die Pandemie ihre Möglichkeiten nach wie vor einschränkt, tätig zu sein."

Deshalb sei es erforderlich, weitere Hilfen auf den Weg zu bringen. Deren Ziel sei immerhin die Erhaltung der lebendigen und vielfältigen bremischen Kulturszene während dieser Krise.

Konkret geht es dabei um drei Hilfearten:

  1. Die Unterstützung freischaffender professioneller Künstlerinnen und Künstler durch ein weiteres Stipendienprogramm, mit jeweils 3.500 Euro pro Einzelstipendium. Bei einer Gesamtsumme von 630.000 Euro können somit bis zu 180 Stipendien vergeben werden.
  2. Die Unterstützung privater, nicht institutionell geförderter kultureller Einrichtungen in besonderen fortlaufenden Notlagen, wobei im Regelfall die Hilfe auf 2.500 Euro pro Antrag begrenzt wird. Hierfür werden 100.000 Euro bereitgestellt.
  3. Der Neustart für kulturelle Einrichtungen wird mit 200.000 Euro als Komplementärmittel unterstützt. Diese Mittel sind eine anteilige Finanzierung und auf einmalig maximal 5.000 Euro begrenzt.

Das Gesamtvolumen zur Unterstützung für Kulturschaffende in der Corona-Krise beläuft sich somit auf 930.000 Euro.

Im Nachgang zu der Deputationssitzung gestern äußerte sich Bremens Bürgermeister und Kultursenator, Dr. Andreas Bovenschulte, zu den angestrebten weiteren Hilfen für Kulturschaffende: "Ich begrüße sehr, dass der Senat der Fortsetzung der Hilfen bereits zugestimmt hat. Und auch viele Deputierte haben sich in ihrer Sitzung deutlich positiv dazu geäußert. Das Kulturressort bringt nun die förmliche Abstimmung auf den Weg. Vorbehaltlich der Zustimmung der Deputation kann in der kommenden Woche der noch erforderliche Beschluss des Haushalts- und Finanzausschuss der Bremischen Bürgerschaft eingeholt werden. Dann könnten die Mittel freigegeben werden und die Künstlerinnen und Künstler in Bremen und Bremerhaven diese auch beantragen."

Ansprechpartner für die Medien:
Werner Wick, Pressesprecher beim Senator für Kultur, Tel.: (0421) 361-16173, E-Mail: werner.wick@kultur.bremen.de