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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Corona-Testbescheinigungen für Arbeitgeber

02.12.2021

Wie auch andere Bundesländer stellt das Land Bremen eine Corona-Testbescheinigung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Verfügung. Damit ist es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern möglich, die im Unternehmen durchgeführten Tests zu bescheinigen, wenn die Bedingungen der Testverordnung erfüllt werden.

Ein gültiger Testnachweis kann durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dann ausgestellt werden, wenn die zugrundeliegende Testung im Rahmen der betrieblichen Testung durch Personal erfolgt, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt. Es gilt das Vier-Augen-Prinzip, d.h. die Testung muss von einer dritten Person durchgeführt oder vor Ort überwacht werden. Wenn Beschäftigte sich unbeaufsichtigt selbst testen, kann für diese Testung kein gültiger Testnachweis ausgestellt werden, auch wenn die sich selbst testende Person fachkundig ist.

Im Falle eines negativen Testergebnisses kann diese Bescheinigung für 24 Stunden überall dort genutzt werden, wo die Landesverordnung einen aktuellen negativen Test verlangt. Ein EU-konformes Zertifikat in digitaler Form kann jedoch nicht ausgestellt werden, das ist nur in offiziellen Teststellen möglich.

Die Testbescheinigung zum Download und weitere Informationen gibt es unter www.gesundheit.bremen.de/corona/corona/arbeitsschutzmassnahmen

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de