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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Die neuen Regeln für den Sport

31.05.2021

Mit dem Inkrafttreten der einschlägigen Allgemeinverfügung zur 26. Coronaverordnung, am heutigen Montag, 31. Mai 2021, gelten auch für die Nutzung von Sportanlagen neue Regeln. Eine zusammenfassende Darstellung hat Sozialsenatorin Anja Stahmann gemeinsam mit dem Sportamt vorgelegt.

Danach können die Sporthallen aktuell wie folgt genutzt werden:

  • in Mannschafts- oder Kontaktsportarten sind bis zu zehn Personen ohne Abstandsvorgaben zugelassen plus ein Trainer oder eine Trainerin (muss Abstand halten). Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt
  • in Mannschafts- oder Kontaktsportarten sind bis zu 20 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren ohne Abstandsvorgaben zugelassen plus maximal zwei Trainerende (mit Abstand). Geimpfte und Genesene werden auch hier nicht mitgezählt
  • zugelassen ist gemeinsam ausgeübter Individualsport in der Halle mit Abstand von zwei Metern bis zur für die Halle zugelassenen Personenzahl. Die Nutzenden müssen ein Abstands- und Hygienekonzept erstellen und eine Namensliste führen. Die zugelassene Personenzahl hängt bei den Hallen aus
  • zugelassen sind Unterhaltungsveranstaltungen mit aus einem bis zu 100 Personen bestehenden Publikum, erforderlich sind ein Schutzkonzept und die Vorlage eines aktuellen Covid-19-Negativtests

Außensportanlagen können wie folgt genutzt werden:

  • in Mannschafts- oder Kontaktsportarten sind bis zu zehn Personen ohne Abstandsvorgaben zugelassen plus ein Trainer oder eine Trainerin (muss Abstand halten). Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt
  • in Mannschafts- oder Kontaktsportarten sind bis zu 20 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren ohne Abstandsvorgaben zugelassen plus maximal zwei Trainerende (mit Abstand). Geimpfte und Genesene werden auch hier nicht mitgezählt
  • erlaubt ist gemeinsam ausgeübter Individualsport mit Abstand von 1,50 Metern. Die Nutzenden müssen ein Abstands- und Hygienekonzept erstellen und eine Namensliste führen
  • zugelassen sind Unterhaltungsveranstaltungen mit einem aus bis zu 250 Personen bestehenden Publikum, ein Schutzkonzept ist erforderlich

Umkleideräume und Duschen bleiben weiterhin geschlossen, Außentoiletten bleiben geöffnet.

Die jeweils aktuellen Regelungen finden Sie unter www.sportamt.bremen.de/

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de