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Der Senator für Inneres und Sport

Klimacamp mit Schlafzelten vor dem Rathaus: Innenbehörde legt nach Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein

30.04.2021

Die Innenbehörde hat gegen den im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes (VG) in Sachen "Klimacamp" Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das VG hatte den Aktivistinnen und Aktivisten am Mittwochabend Recht gegeben, dass die Auflagen des Ordnungsamtes als zuständige Versammlungsbehörde teilweise nicht rechtens seien. Ursprünglich wollten die Aktivistinnen und Aktivisten auf unbestimmte Zeit ein Camp mit einer Vielzahl an Zelten, Bühnen und Pavillons auf dem Grasmarkt und teilweise auf dem oberen Domshof auf einer Gesamtfläche von deutlich über 600 m2 errichten. Das Ordnungsamt hatte das Camp, das direkt am Rathaus gegenüber dem Dom aufgebaut wurde, zwar zugelassen - allerdings mit den Einschränkungen, dass nur zwei Pavillons als "Konferenzzelte" und Sitzgelegenheiten, aber keine Schlaf-, Lagerzelte und Toiletten aufgestellt werden dürfen. Die Zulassung des Camps gilt zunächst bis zum 7. Mai 2021. Die Betreiberinnen und Betreiber des Klimacamps hatten aber bereits angekündigt, dass sie beabsichtigen, ihr Camp bis zu einem Jahr lang zu betreiben.

Innensenator Ulrich Mäurer: "Das Anliegen, auf die Klimakrise aufmerksam zu machen, ist richtig und wichtig zugleich. Aber damit können nicht alle anderen Interessen direkt am Weltkulturerbe hinten runterfallen." Zum einen würden in den nächsten Wochen Bauarbeiten an dem Gebäudeteil des Rathauses anstehen, zum anderen hätten auch andere Akteure Interesse an der prominenten Fläche mitten in der Innenstadt. Auch könne die Aufstellung von Zelten nicht losgelöst von der geplanten Dauer der damit verbundenen Beeinträchtigungen für den Rest der Stadtgesellschaft betrachtet werden. Vor allem aber: "Ehrenwerte Ziele haben auch andere Gruppen vorzuweisen. Wenn wir diese monatelange Protestform am Rathaus akzeptieren, was sagen wir dann den nächsten Demonstranten, die wochenlang am Schütting oder vor der Bürgerschaft mit Zelten wegen ihrer Anliegen campieren wollen?" Protest brauche immer einen Rahmen, der die Versammlungsfreiheit als hohes Gut garantiere, aber zugleich die Freiheit des anderen nicht unverhältnismäßig einschränke, so Mäurer. Zur Klärung dieser Frage von grundsätzlicher Bedeutung sei der Gang vor das Oberverwaltungsgericht unabdingbar.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de