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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Corona-Rechtsverordnung an Beschlüsse der Ministerpräsidenten angepasst

Bremer Linie wurde bestätigt – Veränderungen für private Feiern

16.10.2020

Nachdem am Mittwoch (14. Oktober 2020) die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder sowie die Bundeskanzlerin gemeinsame Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffen haben, hat Bremen daraufhin heute seine Rechtsverordnung angepasst. Die Linie, die Bremen dabei bislang verfolgt, wurde von diesem gemeinsamen Beschluss überwiegend bestätigt. Eine Anpassung im Bereich der privaten Feiern musste jedoch vorgenommen werden.

Nachdem die Stadtgemeinde Bremen am 7. Oktober 2020 erstmalig den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner überschritten hat, wurden durch den Senat bereits verschiedene Maßnahmen getroffen. Diese Maßnahmen können das Infektionsgeschehen in Bremen wieder eindämmen, wenn sie gemeinsam umgesetzt werden. Am Mittwoch wurden diese Maßnahmen durch den Beschluss in Berlin bestätigt, es gibt in Bremen jetzt aber eine Anpassung, die dem Beschluss folgt. Private Feierlichkeiten dürfen mit maximal zehn Personen stattfinden. Außerdem wird dringend empfohlen, dass Personen aus maximal zwei Haushalten an diesen Feiern teilnehmen.

Darüber hinaus gelten bei einer Inzidenz von über 50 Neuinfektionen in der jeweils betroffenen Stadtgemeinde weitere Beschränkungen. Neben einer Sperrstunde für die Gastronomie zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, gilt in der selben Zeit auch ein Alkoholverkaufsverbot in allen Verkaufsstellen, wie Kiosken und Tankstellen. Außerdem dürfen sich in der Öffentlichkeit maximal fünf Personen treffen, ohne den notwendigen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten. Zusätzlich zu den bereits genannten Beschränkungen für private Feiern, gibt es auch Beschränkungen für öffentliche Veranstaltungen. An diesen dürfen maximal 100 Personen teilnehmen, wenn Alkohol ausgeschenkt wird maximal 10. Bei allen Veranstaltungen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden und es ist ein Hygienekonzept erforderlich.

Die genannten Beschränkungen gelten nur jeweils in der Stadtgemeinde Bremen oder der Stadtgemeinde Bremerhaven, wenn der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen in einer der Stadtgemeinden überschritten wird. Dazu erlässt das Ordnungsamt Bremen bzw. der Magistrat Bremerhaven eine entsprechende Verfügung.

Mehr zum Thema: https://www.bremen.de/corona

Ansprechpartnerin für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de