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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation | Senatskanzlei

Senat und Schausteller einigen sich über temporären Freimarkt

11.09.2020

In Bremen wird es in diesem Herbst einen dem Freimarkt ähnlichen temporären Vergnügungspark geben. Darauf haben sich heute (11. September 2020) der Bremer Senat und die Schausteller nach intensiven und konstruktiven Gesprächen geeinigt. Bis zu 6.000 Menschen dürfen den Rummel auf der Bürgerweide täglich besuchen und – nachdem die Osterwiese wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden musste – Freimarkt-Atmosphäre genießen. Der Alkohol-Ausschank bleibt allerdings verboten.

Senatorin Kristina Vogt, Bürgermeister Bovenschulte, Rudolf Robrahn, Vorsitzender des Schaustellerverbandes des Landes Bremen und Susanne Keuneke, Vorsitzende des Vereins der Schausteller und Marktkaufleute (v.l.n.r.)
Senatorin Kristina Vogt, Bürgermeister Bovenschulte, Rudolf Robrahn, Vorsitzender des Schaustellerverbandes des Landes Bremen und Susanne Keuneke, Vorsitzende des Vereins der Schausteller und Marktkaufleute (v.l.n.r.)

Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte: "Ich bin froh, dass die Schaustellerinnen und Schausteller sich in dieser schwierigen Zeit bereiterklärt haben, diese dem Freimarkt ähnliche Veranstaltung auf die Beine zu stellen. Das ist ein erster Schritt in Richtung Normalität. Und wir alle wünschen uns doch, dass die Menschen in Bremen und umzu möglichst schnell wieder ihren lieb gewonnenen Freimarkt genießen können."

"Ein Freizeitpark unter Corona Bedingungen ist wirtschaftlich eine große Herausforderung für die Schausteller", sagte Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt. "Mir war es wichtig, die Argumente der Schausteller ernst zu nehmen. Daher habe ich mich dafür eingesetzt, einen Rahmen zu schaffen, der sich für die Betriebe lohnt und natürlich auch attraktiv für die Besucherinnen und Besucher ist. Ich freue mich, dass wir nun trotz aller Schwierigkeiten gemeinsam eine Lösung gefunden haben."

"Wir wollen beweisen, dass Corona und Rummel sich nicht ausschließen", betonte die Ausrichterin der Veranstaltung, Bettina Robrahn-Böker, Geschäftsführerin der Veranstaltungsgesellschaft Bremer Schausteller. „Mit dem temporären Freizeitpark werden wir zeigen, dass wir unseren Beruf mit den notwendigen Hygienekonzepten vereinbaren können", ergänzt Susanne Keuneke, Verein der Schausteller und Marktkaufleute. "Nach den konstruktiven Gesprächen freuen wir uns darauf, den Bremerinnen und Bremern im Oktober mit "Ischa Freipaak" einen gelungenen Ersatz für die ganze Familie zu präsentieren."

Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 400 Personen unter freiem Himmel sind in Bremen aufgrund der Corona-Pandemie derzeit verboten. Ausnahmen hiervon sind seit kurzem unter strengen Auflagen möglich, bisher haben derartige Veranstaltungen in Bremen nicht stattgefunden. Die Ministerpräsidentinnen und die Ministerpräsidenten haben sich mit der Kanzlerin darauf verständigt, dass zur Vermeidung größerer Infektionsausbrüche Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis Jahresende in der Regel nicht stattfinden sollen.

Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage hat der Senat bei jeder Entscheidung über die Zulassung von größeren Veranstaltungen eine Abwägungsentscheidung zwischen den Gefahren die von einer solchen Veranstaltungen ausgehen und den Interessen der Veranstalter und der Allgemeinheit an der Durchführung einer großen Veranstaltung zu treffen.

Diskutiert werden derzeit Ausnahmen vor allem für Messen und Kongresse, Sportgroßveranstaltungen und eben Volksfeste.

Bezogen auf den Freimarkt hat die Risikoabwägung des Senats dazu geführt, das die Durchführung eines "normalen" Freimarktes bedauerlicherweise nicht möglich ist. Vertretbar hielt der Senat eine Durchführung einer Alternativveranstaltung unter Einschränkungen und Auflagen.

Weil dem Senat bewusst ist, dass eine solche Veranstaltung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bei diesen Rahmenbedingungen nur schwer zu realisieren wäre, ist der Senat bereit die Veranstaltung durch geeignete wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu unterstützen. Der Senat ist bereit:

  • die Flächen kostenfrei zu überlassen und auf Gebühren zu verzichten bzw. entstehende Kosten zu erstatten,
  • die veranstaltungsbezogenen Kosten, insbesondere die Kosten für die Umsetzung des Hygienekonzeptes zu übernehmen,
  • die geplanten Marketingaktivitäten deutlich zu verstärken.

Der Senat geht hierfür von einem Betrag von bis zu 800.000 Euro aus.

Der Senat hält fest, dass es sich bei den Auflagen für die Alternativveranstaltung zum Freimarkt nicht um Vorfestlegungen für zukünftige Volksfeste und Märkte, wie z.B. Osterwiese oder Weihnachtsmarkt handelt. Im Gegenteil begreift der Senat die Durchführung einer Veranstaltung unter den vorgegebenen Bedingungen als Chance unter Beweis zu stellen, dass auch Großveranstaltungen und Volksfeste in Zeiten der Pandemie sicher durchführbar sind. Der Senat strebt auch für den Bereich der Volksfeste und Märkte eine schnellstmögliche Rückkehr zur Normalität an. Diese Veranstaltung soll ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin sein.

Unter der Voraussetzung, dass das dann aktuelle Infektionsgeschehen und die Erfahrungen mit anderen Volksfesten es zulassen, wird ein "normaler" Weihnachtsmarkt (u.a. mit Ausschank Glühwein, standardmäßiger Rückbau der sonstigen Außengastronomie) angestrebt.

Grundlage dafür ist ein abgestimmtes Hygienekonzept (u.a. Abstandsregeln vergleichbar zur Außengastronomie, keine Ballungen vor Einzelständen) und eine Entzerrung des Marktes über den Kernbereich hinaus.

Ansprechpartner für die Medien:
Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361- 2396, christian.dohle@sk.bremen.de

Kai Stührenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kai.stuehrenberg@wah.bremen.de

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