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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Rahmenkonzepte für das Kita- und Schuljahr 2020/21 vorgelegt

Senatorin Bogedan: "Zolle Eltern einen Riesenrespekt für ihre Leistung"

14.07.2020

Das Kita- und Schuljahr war schwierig, anstrengend und belastend für alle – vor allem für Kinder und Jugendliche und auch für Eltern, Erziehungsberechtigte, Beschäftigte in Kitas und Schulen sowie im Ressort für Kinder und Bildung. Das Geleistete ist herausragend. In den vergangenen Wochen wurde in der Behörde intensiv an Rahmenkonzepten für den Betrieb von Kitas und allen Schularten – Grundschulen, Oberschulen und Gymnasium sowie berufsbildende Schulen – für das neue Kita- und Schuljahr 20/21 gearbeitet. Die Ergebnisse liegen vor und wurden bereits Ende der vergangenen Woche an Träger der Kindertagesbetreuung beziehungsweise an Schulleitungen verschickt.

Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung: "Ein äußerst schwieriges Kita- und Schuljahr geht zu Ende. Uns ist sehr bewusst, dass den Familien in den vergangenen Monaten unglaublich viel abverlangt worden ist. Die Maßnahmen, die zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen werden mussten, waren und sind für alle einschneidend, der Lockdown war insbesondere für Kinder und Jugendliche extrem belastend. Ich zolle den Eltern einen Riesenrespekt für ihre Leistung. Ohne ihre Geduld und ihr gesellschaftliches Wirken mit der Unterstützung ihrer Kinder könnten wir die Krise nicht bewältigen. Das gilt für den Kita- und den Schulbereich. Um Kindern und Jugendlichen eine größtmögliche Normalität zu ermöglichen und Eltern und Erziehungsberechtigte zu entlasten, streben wir in den Schulen einen Regelbetrieb an. Jeder Tag, an dem unsere Schülerinnen und Schüler zur Schule gehen können, ist ein guter Tag, Das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe leitet uns bei unseren Entscheidungen. Der Austausch mit Gleichaltrigen und das soziale Miteinander sind ebenso wichtig wie die Wissensvermittlung. Das war bei unseren Entscheidungen und auch bei der Vorbereitung des kommenden Kita- und Schuljahres immer das Leitmotiv. Vorsicht ist dabei weiterhin geboten, die Pandemie ist nicht vorbei, die Hygiene-Konzepte gelten weiter."

Das Kitajahr 2020/21
In einigen Bereichen haben die Qualität und der Umfang der Kindertagesbetreuungsangebote bereits wieder den gewohnten Standard erreicht. Dennoch muss der Betrieb auf Grundlage der geltenden Rechtsverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus aufgebaut werden. Das heißt, zu berücksichtigen sind unter anderem die nicht im vollen Umfang zur Verfügung stehenden Personalressourcen, weil Beschäftigte zur Risikogruppe gehören, organisatorisch notwendige Anpassungen und kurzfristige Einschränkungen des Angebotes aufgrund des Infektionsschutzes.

Das Wichtigste für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung kurz und knapp:

  • Der Betrieb der Kindertagesbetreuung wird bestimmt durch das Infektionsgeschehen und die eingeschränkten Personalressourcen, aufgrund der Zugehörigkeit von Beschäftigten zur Risikogruppe.
  • Jedes Kind soll mindestens eine Betreuung im Umfang von 20 Wochenstunden erhalten.
  • Von gruppenübergreifenden und offenen Konzepten ist abzusehen.
  • Die notwendige Eingewöhnung von Kindern findet unter den Regeln des Hygieneplans unter anderem mit Abstandsgebot für Erwachsene statt.
  • Die Zusammenarbeit mit Eltern ist eine zentrale Säule des Systems. Elterntreffen und Sprechtage sollen ermöglicht werden – wenn notwendig, auch in neuen Formaten.
  • Die Kosten für Gesichtsvisiere können von der Senatorin für Kinder und Bildung übernommen werden.
  • Sprachbildung und Sprachförderung haben Priorität in der Bildungsarbeit.
  • Der Einsatz von persönlichen Assistenzen und die Frühförderung sind auch unter Corona-Bedingungen möglich und notwendig.
  • Ausflüge (Spielplätze, Parks) mit jeweils einer Gruppe sind auch unter Corona-Bedingungen möglich.
  • Hygiene-Regeln sind für Beschäftigte, Kinder und Erziehungsberechtigte festgeschrieben
    Das elfseitige Konzept für das Kitajahr 20/21 ist wie viele weitere Informationen unter www.bildung.bremen.de/corona abrufbar.

Das Schuljahr 2020/21

Ziel des "Rahmenkonzepts Schuljahr 2020/2021 – Ein Schuljahr im Corona-Regelbetrieb" ist es, möglichst viel Normalität und einen Regelbetrieb unter den Auflagen des Hygieneplans zu erreichen. Leitmotiv aller Entscheidungen ist das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe. Noch nie wurde so deutlich, dass Schulen nicht nur Orte der Wissensvermittlung, sondern auch entscheidende Faktoren für die soziale Teilhabe der Schülerinnen und Schüler darstellen.
Im Land Bremen soll deshalb ein möglichst regulärer Schulbetrieb gewährleistet werden. Dieser soll den Schülerinnen und Schülern, den Eltern, den Beschäftigten an Schulen und allen weiteren am Schulleben Beteiligten wie z. B. den Betrieben in der dualen Ausbildung wieder einen verlässlichen Rahmen bieten. Der derzeitige wissenschaftliche Stand und das bisherige Infektionsgeschehen lassen eine positive Prognose und damit die Annahme zu, dass unter entsprechenden Rahmenbedingungen ein Regelbetrieb an den Schulen möglich sein wird. Für Grundschulen ist dies mit großer Sicherheit anzunehmen, für weiterführende Schulen mit hoher Wahrscheinlichkeit.

Der Unterricht erfolgt unter Beachtung der jeweils im aktuellen Hygiene-Rahmenkonzept für Schulen formulierten Vorschriften. Auf Grundlage des Rahmenkonzepts passt jede Schule ihren Hygieneplan bei Bedarf an.

Das Infektionsgeschehen wird vom Gesundheitsressort und den Schulen weiterhin genau beobachtet. Die Senatorin für Kinder und Bildung hat am 12. Mai einen Stufenplan für Schulen vorgelegt, der weiterhin zum Einsatz kommt. Die Stufen können jeweils erklommen und wieder zurückgegangen werden. Das heißt, es könnte dazu kommen, dass der Distanz-Unterricht im Fall einer punktuellen Schulschließung zum Einsatz kommt.

Das Wichtigste für Grundschulen kurz und knapp:

  • Soweit wie möglich wird der Regelbetrieb in der jeweiligen Organisationform der Schule geplant.
  • Das Vier-Säulen-Modell: Präsenzunterricht, Distanzunterricht (muss neben digitaler Form auch analog angeboten werden), Förderung und Betreuung bleibt bestehen.
  • Es gilt das sogenannte Kohortenprinzip, z.B. ein Jahrgang, ein Lernhaus, ...
  • Soweit es möglich ist, wird der Ganztag aufrechterhalten. Dies gilt insbesondere für Lernzeiten, Förderangebote und die Betreuung. AGs und Lernzeiten sind auf Kohorten- bzw. Jahrgangsebene anzupassen.
  • Alle Jahrgänge sollen die wesentlichen Inhalte dieses Schulhalbjahres nachholen und gleichzeitig auch die wesentlichen Inhalte des neuen Halbjahres vermitteln.
  • Bildung fester Teams, bestehend aus Lehrkräften, Erzieher*innen, Assistenzen etc. unter Einbindung von Risikokolleg*innen, so dass Klassen von möglichst wenigen Personen begleitet werden.
  • Für die digitale Unterstützung aller Kollegien werden Fachkräfte benötigt, die nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können.
  • Die Schule bleibt inklusiv. Kinder mit Förderbedarfen bekommen ihre Förderung. Dabei werden auch Assistenzkräfte etc. eingesetzt.
  • Kein Fach entfällt, alle Unterrichtsfächer sind gleichrangig zu behandeln. Projekte und epochaler Unterricht sind zu empfehlen.
  • Eine schnellstmögliche Fortbildung in its-learning ist an allen Schulen für alle Kolleginnen einzuplanen. Dies kann untereinander und mit einer systematischen Unterstützung des Zentrums für Medien (ZfM) erfolgen. Anschließend müssen vor allem die Schülerinnen der Klassen 3 und 4 im Umgang mit den Tablets geschult werden.
  • Bei erheblichen Einschränkungen durch die Pandemie bietet der Öffnungsplan der vergangenen Wochen – in umgekehrter Reihenfolge – eine Orientierung.
  • Der Ablauf des Schwimmunterrichts wird noch beraten.

Das Wichtigste für die Sekundarstufe I kurz und knapp:

  • Soweit wie möglich wird der Regelbetrieb geplant.
  • An die Stelle des Abstandsgebots tritt das sogenannte Kohortenprinzip. Aufgrund von Wahlpflichtunterricht und Fachleistungsdifferenzierung ist das in der Regel der Jahrgang.
  • Das Vier-Säulen-Modell: Präsenzunterricht, Distanzunterricht (muss neben digitaler Form gegebenenfalls auch analog angeboten werden), Förderung und Betreuung bleibt bestehen.
  • Kein Fach entfällt, alle Unterrichtsfächer sind gleichrangig zu behandeln. Projekte und epochaler Unterricht sind zu empfehlen.
  • Alle Jahrgänge sollen nach Bedarf wesentliche Inhalte des zweiten Schulhalbjahres 2019/20 nachholen und gleichzeitig abschlussbezogen auch die wesentlichen Inhalte des neuen Halbjahres vermitteln. Dazu ist eine Abstimmung und zeitliche Priorisierung möglichst während der Präsenzzeiten notwendig. Bildungspläne behalten Gültigkeit, quantitative fachliche Fokussierung kann in schulinternen Curricula vorgenommen werden.
  • Die Prinzipien der Leistungsbewertung werden beibehalten, Leistungen aus dem Distanzlernen einbezogen.
  • Es sollen Teams von Fachlehrkräften gebildet werden, in denen eine Lehrkraft, die nicht für den Präsenzunterricht zur Verfügung steht, festgelegte Unterrichtsanteile aus der Distanz übernehmen kann.
  • Die Schule bleibt inklusiv. Schüler*innen mit Förderbedarfen bekommen ihre Förderung in Verantwortung des gesamten Lehrkräfteteams. Dabei werden auch Assistenzkräfte usw. eingesetzt.
  • Soweit es möglich ist, wird der Ganztag aufrechterhalten. Dies gilt insbesondere für Lernzeiten und Förderangebote. AGs und Lernzeiten sind auf Kohorten- bzw. Jahrgangsebene anzupassen.
  • Eine schnellstmögliche Fortbildung in itslearning ist an allen Schulen für alle Kolleg*innen einzuplanen. Dies kann untereinander und mit einer systematischen Unterstützung des Zentrums für Medien (ZfM) erfolgen. Anschließend müssen die Schüler*innen im Umgang mit den Tablets geschult werden.
  • Für die digitale Unterstützung aller Kollegien werden Fachkräfte benötigt, die nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können.
  • Stornokosten für Klassenfahrten bis zum 31.12.20 werden übernommen, ab Januar 2021 nicht mehr.
  • Bei erheblichen Einschränkungen durch die Pandemie bietet der Öffnungsplan der letzten Wochen – in umgekehrter Reihenfolge – eine Orientierung.

Die Punkte für die Beruflichen Bildung und das gesamte Rahmenkonzept für alle Schularten können unter www.bildung.bremen.de/corona abgerufen werden.

Weitere Details werden in den Sommerferien erarbeitet.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Annette Kemp, Pressesprecherin bei der Senatorin für Kinder und Bildung, Tel.: (0421) 361-2853, E-Mail: annette.kemp@bildung.bremen.de

PDF-Downloads:
Rahmenkonzept für Kitas (pdf, 672.1 KB)
Rahmenkonzept für Schulen (pdf, 360.4 KB)