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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Soforthilfeprogramm für den Sport wird verlängert / Höhere Fördersummen möglich

Senatorin Stahmann: Viele Vereine bekommen Ausfälle erst allmählich zu spüren

26.05.2020

Das zum Monatsende auslaufende Soforthilfeprogramm für Sportvereine im Land Bremen soll bis zum 31. August 2020 verlängert werden. Das hat der Senat heute (26. Mai 2020) auf Vorschlag von Sportsenatorin Anja Stahmann beschlossen. Außerdem soll die maximale Fördersumme von derzeit 5.000 Euro je Verein auf bis zu 25.000 Euro angehoben werden. Von den Mitteln des Soforthilfeprogramms in Höhe von einer Million Euro sind bislang rund 300.000 Euro abgerufen. Insgesamt haben 70 von 400 Sportvereinen im Land Bremen auf den Fördertopf zugegriffen.

„Das Programm unterstützt Sportvereine, die wegen Corona-bedingten Einnahmeverlusten wirtschaftlich in Not geraten“, sagte Senatorin Stahmann. „Viele Vereine werden ihre Einnahmeausfälle und die Verluste erst in den Sommermonaten realistisch abschätzen können. Darum ist die Verlängerung der Antragsfrist ein Gebot der Fairness.“

Dabei wies sie darauf hin, dass auch an anderer Stelle für eine finanzielle Entlastung der Vereine gesorgt sei. So zahlten Schulen ihre Mieten an Vereinshallen weiter, auch wenn sie diese nicht nutzten. Außerdem verlange die Stadt keine Mieten und Pachten von Vereinen für die Nutzung städtischer Sportanlagen. „Diese Regelungen haben sicher einen Anteil daran, dass bislang nur 70 von 400 Bremer Vereinen Mittel aus dem Soforthilfeprogramm beantragt haben“, sagte Senatorin Stahmann.

Nachdem es Mitte März zum allgemeinen Lockdown gekommen war, hatte der Senat das Soforthilfeprogramm für den Sport Anfang April beschlossen und bis Ende Mai befristet. „Eine Vielzahl an Veranstaltungsabsagen fällt in den Zeitraum nach dem 31. Mai, das war im März und April noch nicht unbedingt abzusehen“, sagte Senatorin Stahmann. „Daher haben wir es bis zum 31. August verlängert.“ Abschließend müsse sich die Sportdeputation mit dem Thema befassen.

Gleichzeitige sollen höhere Zahlungen möglich sein, wenn ein Verein aufgrund von Zahlungsunfähigkeit durch die Corona-bedingten Einschränkungen in seiner Existenz bedroht ist. Die Förderung kann dann einmalig bis zu 25.000 € betragen. „Die einzelnen Sportarten und die Vereine haben ganz unterschiedliche Kostenapparate. Ich bin froh, dass wir diesen Unterschieden mit der veränderten Regelung jetzt besser gerecht werden können“, erläuterte Senatorin Stahmann diesen Beschluss.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de