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Der Senator für Inneres und Sport

Kein Außer-Haus-Verkauf aus Gaststätten und keine Bollerwagen am diesjährigen Vatertag

Einschränkungen sollen Infektionsrisiko minimieren

18.05.2020

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wird das Ordnungsamt für den „Vatertag“ (Himmelfahrtstag) am kommenden Donnerstag (21. Mai) eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach dürfen die Gaststätten zwar öffnen und auch ihre Außenbereiche entsprechend den Infektionsschutzregeln für Gäste zugänglich machen. Ein Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken jeglicher Art ist jedoch untersagt. Die Verfügung gilt von 8 bis 22 Uhr.

„Die Verfügung ist ein Kompromiss zwischen der seit heute geltenden Lockerung für die Gastronomie und ihre Kundinnen und Kunden und einem generellen Ausschank- und Konsumverbot von Alkohol wie in Teilen des niedersächsischen Umlandes aus Sorge um einen weiteren Anstieg der Neuinfektionen“, betont Innensenator Ulrich Mäurer. Die Allgemeinverfügung sieht auch vor, dass kein Alkohol in der Öffentlichkeit per Bollerwagen oder Handkarren mitgeführt werden darf. Mäurer: „Jeder weiß, dass mit steigendem Alkoholkonsum gute Vorsätze schnell in Vergessenheit geraten, zumal sich viele Menschen in ihre alte Normalität zurücksehnen.“ Nachlässigkeit bei den Abstandsregeln oder der Handhygiene könne sich die Gesellschaft aber nicht leisten, warnt Mäurer. Menschenansammlungen gelte es, wo immer möglich, zu vermeiden. Zudem seien sie auch über die Angehörigen zweier Haushalte hinaus grundsätzlich verboten. Erste positive Entwicklungen seien aufgrund der Disziplin der Mehrheit aller Bürgerinnen und Bürger erreicht. „Diesen positiven Trend dürfen wir keinesfalls aufs Spiel setzen“, betont Mäurer. Größere Freundesgruppen, die am Himmelfahrtstag traditionell gemeinsam zu einem Ausflugsziel liefen, seien daher in diesem Jahr nicht gestattet.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de