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Erste Lockerungen: Bremer Landesregierung verabschiedet neue Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie

17.04.2020

In seiner heutigen Sitzung (Freitag, 17. April 2020) hat sich der Senat im Zuge der Corona-Krise insbesondere mit dem Erlass einer neuen Rechtsverordnung und den damit beabsichtigten ersten Lockerungen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Covid-19-Epidemie befasst. Dazu haben die Ressorts Gesundheit und Inneres den Entwurf einer Änderungsverordnung vorgelegt, den der Senat entgegengenommen und verabschiedet hat. Mit den Änderungen soll, nach den ersten Erfolgen zur Eindämmung des Coronavirus, damit begonnen werden, den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Freizügigkeit zu ermöglichen und das gestörte Wirtschaftsleben schrittweise wiederherzustellen. Die neue Rechtverordnung tritt am Montag, 20.04.2020, in Kraft und gilt bis zum 3. Mai 2020 (Sonntag, 24.00 Uhr).

Bürgermeister Bovenschulte (2.v.r.)  stellt zusammen mit Senator Mäurer (li.) und den Senatorinnen Vogt, Schaefer und Bernhard (v.li.) die Grundzüge der neuen Verordnung und die ersten Lockerungen der Pandemie-Maßnahmen vor
Bürgermeister Bovenschulte (2.v.r.) stellt zusammen mit Senator Mäurer (li.) und den Senatorinnen Vogt, Schaefer und Bernhard (v.li.) die Grundzüge der neuen Verordnung und die ersten Lockerungen der Pandemie-Maßnahmen vor

Konkret geht es um Erleichterungen für gewisse Gewerbetreibende. Demnach können Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche weniger als 800 Quadratmeter ab der kommenden Woche wieder öffnen. Geschäfte des Einzelhandels, die über eine größere Verkaufsfläche verfügen, haben die Möglichkeit, diese auf höchstens 799 Quadratmeter zu begrenzen. Auch Shopping-Center sollen ihre Türen wieder öffnen können, wenn sie entsprechende Sicherheitskonzepte vorlegen, die die geltenden rechtlichen Vorschriften wie zum Beispiel das Abstandsgebot, Hygieneregeln oder das Vermeiden von Verweilzonen beinhalten.

Darüber hinaus wurde der Katalog der Geschäfte, die bisher schon öffnen durften, um Buchhandlungen und den Kraftfahrzeug- und Fahrradhandel erweitert. Soweit Einrichtungen öffnen dürfen, müssen die Inhaberinnen und Inhaber geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der gesteigerten hygienischen Anforderungen vorsehen. Insbesondere sollen sie auf die dringende Notwendigkeit der Nutzung von Alltagsmasken zur Bedeckung von Mund und Nase hinweisen.

Bürgermeister Andreas Bovenschulte: „Durch die bisherigen Maßnahmen der letzten Wochen konnten die Infektionsketten zwar nicht komplett durchbrochen aber doch verlangsamt werden. Deshalb haben sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundesregierung am Mittwoch (15. April) auf erste Lockerungen verständigt. Dennoch kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht uneingeschränkt zum Zustand vor Ausbruch der Epidemie zurückgekehrt werden. Wir können jetzt erste Änderungen behutsam zulassen und werden die Entwicklung dabei weiter genauestens beobachten. Sollten es die Zahlen zum Beispiel bei der Ansteckungsrate in zwei Wochen erlauben, kann über weitere lockernde Maßnahmen nachgedacht werden. Daher mein Aufruf an die Bremerinnen Bremer: Halten Sie bitte so wie bisher die Abstands- und Hygieneregeln ein, damit die einschränkenden Maßnahmen mehr und mehr gelockert werden können.“

Bürgermeisterin Schaefer: „Die Bremerinnen und Bremen haben es mit einer tollen Disziplin geschafft, dass die sehr harten Maßnahmen gegen die Pandemie jetzt gelockert werden können. Dafür möchte ich mich bedanken. Denn an dieser Disziplin hängen im Zweifel Menschenleben. Dementsprechend vorsichtig müssen wir jetzt bei allen Lockerungen sein. Und wir müssen bei den Lockerungen stringent schauen, wohin sie uns führen. Der Normalzustand wird in Zukunft ein anderer sein. Wir müssen alle Investitions- und Konjunkturprogramme sowie die Lockerungen darauf prüfen, ob sie zukunftssicher sind. Das bedeutet den Fokus auf Klimaschutz, Digitalisierung und Robustheit gegenüber Pandemien zu legen.“

Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa: „Ich freue mich sehr, dass dem Einzelhandel nun wieder eine Perspektive eröffnet wird, denn die vergangenen Wochen haben viele Betriebe und auch deren Beschäftigte an die Grenzen gebracht. Jetzt geht es darum, dass überall die Abstandsregelungen eingehalten werden und auch die Kunden sich verantwortungsvoll verhalten. Wir werden die Einzelhändler gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung und den Stadtteilinitiativen auf dem Weg in die Normalität unterstützen.“

Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: „Wir lockern die Auflagen in Bremen mit viel Vorsicht. Es ist offensichtlich, dass die Pandemie noch nicht durchgestanden ist und wir die Gesundheitsversorgung deswegen weiter darauf ausrichten müssen, auch mit einem weiteren oder auch erhöhten Anfall von Infektionen umzugehen. Dabei sind wir in Bremen auf einem sehr guten Weg, die Krankenhausbetten sind aktuell in ausreichendem Umfang verfügbar, die Beschaffung von dringend benötigter Schutzausrüstung nimmt Fahrt auf und die Nachverfolgung von Infektionsketten wird noch weiter verbessert. Unser Fokus liegt weiterhin verstärkt auf dem Schutz besonders gefährdeter Gruppen. In den nächsten Tagen werden wir genau beobachten, wie sich das Infektionsgeschehen weiterentwickelt und unsere Maßnahmen daran ausrichten.“

Link zur Rechtsverordnung, die noch im Verlauf dieses Freitags online gestellt wird und am Montag, dem 20. April 2020, 0.00 Uhr in Kraft tritt.
www.gesetzblatt.bremen.de

Mehr zum Thema Corona: www.bremen.de/corona

Download:
Der Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus (CoronaVO) vom 03. April 2020