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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Aktueller Stand Corona in Bremen – Freitag, 17. April

17.04.2020

Bestätigte Fälle insgesamtBegründete VerdachtsfälleGenesene PersonenVerstorbene
Land Bremen564(+11)
13301(+15)
24(+2)
Stadtgemeinde Bremen537(+11)
13277(+15)
24(+2)
Stadtgemeinde Bremerhaven27 (+0)024 (+0)0

(Datenstand: 17.04.2020; 14 Uhr, Quelle: Gesundheitsämter Land Bremen, Veränderung zum Vortag in Klammern)

Im Land Bremen müssen aktuell 42 Personen stationär versorgt werden, davon 16 auf Intensivstationen. Zehn der intensivmedizinisch behandelten Personen müssen beatmet werden.

Bei 31 der stationär behandelten Personen handelt es sich um Bürger*innen aus dem Land Bremen. Zwölf von ihnen müssen auf Intensivstationen behandelt werden, sieben werden beatmet. Bei 13 Bremer*innen muss der Gesundheitszustand als schlecht oder kritisch beschrieben werden.

Allgemeine Informationen

Bürgerinnen und Bürger aus Bremen und Bremerhaven können unter der Nummer 115 Informationen rund um das Coronavirus erhalten. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt.

Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet soll der Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.

Außerdem wird davon abgeraten mit Grippesymptomen Orte aufzusuchen, an denen sich geschwächte oder erkrankte Menschen aufhalten. Außerdem wird davon abgeraten mit Grippesymptomen Orte aufzusuchen, an denen sich geschwächte oder erkrankte Menschen aufhalten. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass ein wirksamer Eigenschutz gegen das Corona-Virus durch das Tragen von Mund-Nasen-Schutz oder sogenannten ‚Community Masks‘ in der Öffentlichkeit nicht gegeben ist. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass eine solche Maske die eigene Ansteckung vollständig verhindern kann. Jedoch kann die Weiterverbreitung auf andere nicht betroffene Menschen durch symptomlos erkrankte Personen erschwert werden. Durch das Tragen von Mund-Nasen-Schutz oder sogenannten ‚Community Masks‘ kann die Ausatemluft seitlich abgelenkt werden, die mögliche Partikelzahl im direkten Nahbereich infizierter Personen kann dadurch demnach gesenkt werden. Das Tragen einer solchen Maske durch erkrankte Personen entlässt aber nicht aus der häuslichen Quarantäne. Erkrankte Personen müssen demnach weiterhin in häuslicher Quarantäne verbleiben.

Alle Informationen auf einer Seite: www.bremen.de/corona

Ansprechpartner für die Medien: Lukas Fuhrmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: 0174 – 1766211, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de