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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

COVID-19: Maßnahmen der Gerichte und Staatsanwaltschaften

17.03.2020

Die Entwicklungen in Hinblick auf die Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) bedeuten auch für die Bremische Justiz eine Herausforderung. Ziel der staatlichen Bemühungen ist es weiterhin, die Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und eine weitere Ausbreitung des Virus zu verringern – dies gilt auch für die Gerichte und Staatsanwaltschaften. In Absprache mit dem Justizressort haben die Chefpräsidentinnen und –präsidenten der Bremer Gerichte und die Generalstaatsanwältin daher eine Handlungsempfehlung zur Regelung des Zutritts zu den Gebäuden der Gerichte und Staatsanwaltschaft erlassen. Vorrangiges Ziel ist es, den Zugang zu den Gebäuden auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren, jedoch unter Wahrung der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen.

Die Handlungsempfehlungen zum jetzigen Zeitpunkt im Einzelnen:

  • Mündliche Verhandlungen sollen bis zum 14. April 2020 nur noch in unaufschiebbaren Fällen durchgeführt werden. Bereits vorgenommene Terminierungen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden aufgehoben. Verfahrensbeteiligte, die bereits Ladungen erhalten haben, erhalten eine Information über die Aufhebung des Termins. Erhalten sie keine Information zur Aufhebung der Verhandlung, wird der Termin durchgeführt und Sie müssen erscheinen.
  • Verhandlungen in Eil- und Haftsachen sollen weiter stattfinden. In diesen Verhandlungen wird – soweit gesetzlich vorgesehen – die Öffentlichkeitgewährleistet.
  • Zudem wird der Betrieb der Rechtsantragstellen auf „Notbetrieb“ umgestellt. Von persönlichen Vorsprachen soll nach Möglichkeit abgesehen werden.

Insgesamt gilt:

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind nur in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten nach vorheriger telefonischer Absprache und Terminabstimmung aufzusuchen. Die entsprechenden Kontakt-Rufnummern sind auf den jeweiligen Homepages der Dienststellen veröffentlicht.