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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

„Ein starkes Signal für die Wissenschaft“: Gemeinsame Wissenschaftskonferenz beschließt wichtige Bund-Länder-Pakte

03.05.2019

Die gemeinsame Wissenschaftskonferenz GWK hat heute (Freitag, 3. Mai 2019) in Berlin wichtige Bund-Länder-Vereinbarungen beschlossen. Die GWK-Vorsitzende, Bremens Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz sprach von einem „Durchbruch“ und einem „starken Signal für Wissenschaft und Forschung in Deutschland“.

1. Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken
Der Zukunftsvertrag wird es den Hochschulen in den Ländern ermöglichen, ihre mit dem Hochschulpakt 2020 aufgebauten Studienkapazitäten zu erhalten und zugleich die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre voranzutreiben. Anders als sein Vorgänger, der Hochschulpakt 2020, ist der Zukunftsvertrag Studium und Lehre auf Dauer abgeschlossen. Damit kann an die Erfolge des Vorgängers angeschlossen werden.

Senatorin Eva Quante-Brandt: „Dass Bund und Länder gemeinsam dieses starke Signal in die Hochschullandschaft senden, ist ein großes gemeinsames Bekenntnis zur Bedeutung der Hochschulen für Deutschland, für seine Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit. Mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ ist ein großer Durchbruch gelungen.“

2. Innovation in der Hochschullehre
Mit der Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ ist ein weiterer Schritt für die Stärkung der Hochschulen in dem wichtigen Bereich der Lehre erfolgt. Bund und Länder haben auch hier eine Vereinbarung auf Dauer geschlossen und senden damit ein starkes Signal in Richtung der Stärkung der Lehre. Wichtige Ziele der Vereinbarung sind die Förderung der Weiterentwicklung der Hochschullehre sowie ihre Stärkung im Hochschulsystem insgesamt.

3. Pakt für Forschung und Innovation

Der Pakt für Forschung und Innovation ist eines der erfolgreichsten Programme zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems und der strategischen Weiterentwicklung der Wissenschaftsorganisationen. Er ist auch international ein hoch beachteter Garant für Stabilität und zugleich Entwicklungsdynamik der deutschen Forschung. Ihn weiterzuführen, war Bund und Ländern ein zentrales Anliegen.
Es wird mit dem Pakt für Forschung und Innovation auch zukünftig finanzielle Planungssicherheit gewährleistet und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie der DFG ein jährliches Budgetwachstum in Höhe von 3 Prozent zugesichert. Bund und Länder haben den PFI diesmal für 10 Jahre abgeschlossen und damit die Dauer der Planungssicherheit verdoppelt. Dies ist ein starkes Signal für die Forschung in Deutschland.

Bedeutung der Vereinbarungen für Bremen:

1. Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

  • Mit dem erfolgreichen Abschluss des „Zukunftsvertrages Studium und Lehre stärken“ wird Bremen ab 2021 verlässlich von Bundesmitteln in Höhe von jährlich mindestens 26 Mio. Euro profitieren.
    Senatorin Quante-Brandt: „Mit diesen Mitteln können - wie im Wissenschaftsplan 2025 vorgesehen - die vorhandenen Studienplätze in der Breite gesichert und in besonders nachgefragten Bereichen ausgebaut werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Bremen geleistet.“
  • Bund und Länder haben den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken unbefristet abgeschlossen. Dies gibt den Hochschulen des Landes die Möglichkeit bislang befristete in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln, schafft so verlässliche Beschäftigungsverhältnisse und hilft hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Bremen zu halten.
  • Wesentliche Strukturen der Qualitätssicherung von Studium und Lehre, die die bremischen Hochschulen in den vergangenen Jahren u.a. im Zuge der Systemakkreditierung geschaffen haben, können mit den Mitteln des Zukunftsvertrages langfristig gesichert werden.

2. Innovation in der Hochschullehre

  • Schon im Qualitätspakt Lehre waren Universität Bremen, Hochschule Bremerhaven und Hochschule für Künste mit ihren Anträgen für innovative Lehre erfolgreich, konnten von 2011-2020 insgesamt ca. 24 Mio. Euro einwerben und haben damit u.a. ihr Lehr- und Studiengangsprofil des forschenden Lernens wesentlich geschärft.
    Senatorin Quante-Brandt: „Mit der Fortführung des Qualitätspaktes Lehre haben die bremischen Hochschulen nun auch in Zukunft die Möglichkeit, mit neuen Anträgen ihre Hochschullehre und damit die Studienqualität weiterzuentwickeln.“
  • Die Bremischen Hochschulen werden zukünftig von der Möglichkeit zur Vernetzung im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung zur „Innovation in der Hochschullehre“ profitieren. Auch dies ist ein wichtiges Element, um eine qualitativ hochwertige und international wettbewerbsfähige Lehre dauerhaft zu stärken.

3. Pakt für Forschung und Innovation

  • Insgesamt haben sich 13 gemeinsam von Bund und Ländern finanzierte Forschungsinstitute in Bremen angesiedelt. Hierzu zählen etwa das Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung, das DLR Institut für Raumfahrtsysteme in Bremen oder das Fraunhofer Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung. Das ist - im Verhältnis zur Einwohnerzahl Bremens - bundesweit einzigartig.
    Senatorin Quante-Brandt: „Der Pakt für Forschung und Innovation bietet für Bremen hervorragende Rahmenbedingungen, um weiterhin erfolgreich exzellente Forschung am Standort Bremen betreiben zu können.“
  • In den vergangenen Jahren hat das Land mit der Gründung der U Bremen Research Alliance die Vernetzung der Forschungsinstitute sowohl untereinander als auch mit der Universität konsequent gefördert. Die U Bremen Research Alliance ist eine Kooperationsplattform für Forschungsvorhaben und für den Transfer zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Mit dem Wissenschaftsplan 2025 wird das Land die Einbindung der von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Einrichtungen in die Forschungs- und Transferschwerpunkte weiter intensivieren.
  • Wie erfolgreich Bremen im Rahmen der Bund-Länder-Programme ist, sieht man am Nettozufluss der Bundesmittel nach Bremen: Nach der aktuellen Aufstellung der GWK der Finanzströme in der gemeinsamen Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Bund und Länder flossen 351 Euro Bundesmittel je Einwohner im Jahr 2016 nach Bremen. Das ist ein Spitzenwert unter allen Bundesländern. Der Durchschnitt aller Länder liegt zum Vergleich bei 111 Euro je Einwohner.

Die Beschlüsse der GWK werden den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern zur abschließenden Entscheidung am 6. Juni vorgelegt.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Christina Selzer, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: christina.selzer@gesundheit.bremen.de